Von Susan Bonath
Impfen, Augen zu und durch: So könnte man den politischen Umgang mit Corona-Impfgeschädigten kurz beschreiben. In Sachsen ist das nicht anders. Im Landtag erhoben am Montag zwei von der AfD-Fraktion angeforderte Sachverständige schwere Vorwürfe gegen Regierende des Freistaats. Der Dresdner Chefpathologe Michael Mörz klagte über ignorierte Probleme und verweigerte Forschung. Der Datenanalyst Tom Lausen warf Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) vor, sie habe Rechtsverstöße der Kassenärztlichen Vereinigungen gedeckt und "schlicht gelogen".
Falsche Versprechen, fehlende Forschung
Hintergrund war ein Antrag der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag unter dem Titel: "Gesundheitliche Schäden durch COVID-Impfungen vollumfänglich erfassen und Betroffene unterstützen", über den der Sozialausschuss am Montag beriet. Davon seien Politik und Institutionen weit entfernt, rügte Mörz. Der Pathologe stellte zunächst Ergebnisse eigener Studien vor. Er hatte einige kurz nach einer Impfung Verstorbene obduziert – mit brisanten Ergebnissen.
Man habe den Menschen erzählt, so Mörz, dass der Impfstoff an der Einstichstelle verbleibt. "Das stimmt nicht", verneinte er. Potenziell alle Körperzellen könnten, angeregt durch die mRNA, das Spike-Protein bilden. Er habe es in vielen Organen nachgewiesen, wie Herz, Gehirn, Leber und Geschlechtsorganen, erläuterte er. Diese Partikel verursachten Entzündungen, Zellen würden zerstört. In Blutgefäßen führe das häufig zu einem Verschluss und folgend zu einem Infarkt. Das wirke dann wie eine natürliche Todesursache.
Außerdem habe er gehäuft Blinddarmentzündungen entdeckt. Das für Impfstoffsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) habe dem Pathologen gesagt, es wisse darüber Bescheid. "Aber steht das in den Aufklärungsbögen? Nein." Ein großes Problem sei, "dass nicht obduziert wird, auch vor Corona nicht". Eigentlich müsse bei jedem kurz nach einer Impfung Verstorbenen die Staatsanwaltschaft tätig werden und dies veranlassen. Das geschehe aber oft nicht, und so blieben wohl die meisten Impftoten unentdeckt.
Mörz betonte: "Die Nebenwirkungen können auch Monate nach einer Impfung auftreten." Überhaupt sei eine Kausalität zur Impfung sehr schwer nachzuweisen. Die Dunkelziffer sei mindestens zehnmal höher als die bekannten, gemeldeten Fälle. "Und das ist eine konservative Schätzung", fügte er an und fordert: "Geschädigte brauchen Ansprechpartner." Ihre Probleme dürfe man nicht länger ignorieren. Außerdem müsse man endlich die Forschung voranbringen, statt sie zu verweigern.
Trotz Gesetz keine Daten geliefert
Auch Lausen sieht flächendeckend Ignoranz gegenüber Nebenwirkungen. Von Anfang hätten Medien und Politik Probleme bagatellisiert. Dabei seien die Verantwortlichen so unwissend nicht gewesen. Bereits am 14. Januar 2021 habe das PEI in einem Pressebriefing von einer "Herausforderung bei der Überwachung der neuartigen Impfstoffe mit limitierter Erfahrung" gesprochen und eingeräumt, dass "klinische Studien der Unternehmen nur begrenzt geeignet sind, um sehr seltene Ereignisse, Langzeitwirkungen und Wechselwirkungen zu erkennen".
Darüber hinaus habe das PEI zusätzliche Analysen mit Krankenkassen- und Klinik-Daten versprochen. Eine Studie wollte es ab dem zweiten Quartal 2021 durchführen. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) habe dies dringend angemahnt. Doch bis heute sei nichts passiert, obwohl die Daten vorhanden seien. "Die STIKO hätte unter diesen Umständen keine einzige Impfempfehlung aussprechen dürfen", resümierte Lausen.
Das wiege umso schwerer, weil der Gesetzgeber bereits im November 2020 in Paragraf 13 des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgelegt habe, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Gesundheitsdaten an das PEI zu senden haben. Als Grund werde die Untererfassung durch das passive Meldesystem genannt. So wollte man Komplikationen und ihren Verlauf besser beurteilen.
Tatsächlich habe keine Kasse Daten an das Institut gemeldet. Diese Verstöße könnten, so Lausen, laut Gesetz mit bis zu 25.000 Bußgeld geahndet werden. Nichts sei jedoch passiert. Stattdessen habe Sachsens Sozialministerin Köpping in ihrer Stellungnahme auf den AfD-Antrag "frei erfunden", dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen alles ordentlich gemeldet habe. "Das war schlicht gelogen."
Das PEI und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bestätigten die fehlenden Meldungen. Als Grund gaben sie eine fehlende digitale Schnittstelle an. Diese sei erst im Oktober 2022 eingerichtet worden, hieß es. Für Lausen ist das keine Ausrede: "Jede Form, auch Papier, hätte aber dem Gesetz genügt."
Auf Nachfrage ging der Datenanalyst auf die seit Juni 2022 auf Druck veröffentlichten KBV-Daten von rund 72 Millionen gesetzlich Versicherten ein. Diese zeigten nicht nur einen massiven Anstieg plötzlicher Todesfälle im Patientenstamm. Auch die Zahl der erfassten Behandlungen wegen Herzmuskelentzündungen sei ab dem dritten Quartal 2021 um bis zu 30 Prozent in die Höhe geschossen und Anfang 2022 weiter gestiegen.
Arzt verzichtet auf Meldungen
Der Charité-Infektiologe Leif Erik Sander ging auf die Vorträge von Mörz und Lausen nicht weiter ein. Er sprach über die Gefährlichkeit des Coronavirus und lobpreiste die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe. Die rückläufige Krankheitsschwere liegt seiner Ansicht nach allein an der Impfung. Nebenwirkungen seien natürlich "sehr, sehr selten". Darum hält er Ambulanzen zur Behandlung Betroffener auch nicht für zielführend. Es gebe schließlich Fachärzte für spezifische Leiden.
Der Vorsitzende der Sächsischen Impfkommission und Allgemeinmediziner Thomas Grünewald äußerte sich im Tenor ähnlich. Er glaubt zudem, das sogenannte Post-Vac-Syndrom, womit unspezifische, anhaltende und teils schwerwiegende Beschwerden nach der Impfung gemeint sind, werde zu sehr aufgeblasen. "Das ist so eine nicht zielführende Pauschalisierung", rügte er und behauptete: Viele der Beschwerden hätten wohl meist andere Ursachen als die Impfung. Beim Thema "Long-COVID" konnte Grünewald jedoch keine "Pauschalisierung" erkennen. Er sehe viele Patienten, die daran litten, sagte er.
Der Lehrbeauftragte für Allgemeinmedizin Andreas Klement berichtete sogar ganz nebenbei über ein eigenes, skandalöses und offensichtlich rechtswidriges Vorgehen, das eigentlich umgehend für einen politischen und medialen Aufschrei hätte sorgen müssen. Er meldet die meisten Verdachtsfälle einfach nicht, obwohl dies seine gesetzliche Pflicht wäre. Wörtlich sagte er:
"Bürokratie in der Hausarztpraxis – jeder Zettel ist einer zu viel. Wenn ich mich frage: Möchte ich wesentlich mehr Zettel ausfüllen, werde ich sicher sagen: Nein. Da können Sie mir auch ein angemessenes Honorar anbieten, für drei Seiten vielleicht 20 Euro, und ich würde trotzdem den starken Impuls haben, diese Zeit lieber direkt meinen Patienten zu widmen, als Meldungen abzusetzen."
Der Aufschrei im Sächsischen Landtag blieb aus. Die deutschen Leitmedien schweigen, und die Justiz verfolgt lieber Ärzte, die Kinder oder Erwachsene per Attest vom Tragen einer Maske befreit haben.
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