Zwei Mitglieder aus der Partei Die Linke aus Sachsen haben den Parteiausschluss von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) gefordert, ein entsprechendes Schreiben ist bei der Schiedskommission der Linken in Thüringen eingegangen. Der Grund dafür ist Ramelows Haltung zum Krieg in der Ukraine: Erst kürzlich hatte er sich für Waffenlieferungen ausgesprochen und gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärt, "jeder, der angegriffen wird, hat das Recht, sich zu verteidigen". Ramelow stellte sich damit ausdrücklich gegen die Linie der eigenen Parteiführung.
Die Linken, die den Antrag stellten, schreiben, dass sie vom Glauben an den "Genossen" Ramelow nun vollständig abgefallen seien. Zehntausende Menschen seien in diesem Krieg bereits umgekommen:
"Warum gelten nur amerikanische Interessen (…) und warum wurden russische Interessen immer wieder ignoriert?"
Ramelow nehme die Vernichtung der Menschheit in einem nuklearen Inferno in Kauf. Er müsse aus der Partei ausgeschlossen werden, "denn mit seinem Auftreten spaltet er unsere Partei noch mehr und gefährdet deren Existenz". Selbst Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) habe sich gegen Waffenlieferungen ausgesprochen. Der Ausschlussantrag soll laut Der Spiegel auch an den Bundesvorstand der Partei geschickt worden sein. Ramelow selbst zeigte sich von dem Antrag nicht sonderlich beeindruckt und erklärte:
"Das ist eine Option zu mehr Klarheit und Erkenntnis innerhalb der Partei."
Ramelow zeigte sich unwillig zu verstehen, was die beiden Genossen ihm vorhielten. Er "ahne" jedoch, dass die beiden Genossen Russlands Positionen offenbar rechtfertigten. Dies sei jedoch keine Parteilinie, so Ramelow. Wenn man in Deutschland generell keine Waffenlieferungen wolle, müsse man dies im Grundgesetz verankern. Ramelow meinte:
"Wenn die Partei darüber debattieren möchte, dann gerne."
Der Ministerpräsident Thüringens hat bis Mitte Januar Zeit, zum Antrag Stellung zu nehmen. Anschließend wird die Thüringer Schiedskommission entscheiden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Gemäß Schiedsordnung der Partei gilt: "Bei zulässigen und nicht offensichtlich unbegründeten Anträgen ist das Verfahren zu eröffnen, wenn eine Verletzung von Rechten aus der Parteizugehörigkeit, der Satzung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen schlüssig vorgetragen wird." Rechtsmittel dagegen gibt es nicht.
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