Vor gut zwei Wochen, am 29. November, war es vor dem Russischen Haus in der Berliner Friedrichstraße zu unschönen Szenen gekommen. Eigentlich hatten sich Kinder und Erwachsene vor dem russischen Kultur- und Wissenschaftszentrum versammelt, um das Anzünden der Weihnachtsbaumbeleuchtung durch Väterchen Frost mitzuerleben. Doch der stimmungsvolle Brauch und die Freude für die Kinder wurden durch ukrainische Demonstranten gestört, die antirussische Parolen und russische Schimpfwörter riefen sowie Fahnen und Plakate mit sich führten, auf denen "Väterchen Frost – Sponsor des Terrorismus" geschrieben stand (RT DE berichtete).
Antirussische Propaganda in juristischem Gewand
Nun legt das Internet-Rechtsmagazin Legal Tribune Online (LTO) nach: Berlin setze die EU-Sanktionen, die das Bundesland angeblich umsetzen müsse, nicht durch. Der Autor, der aus seiner ablehnenden Haltung gegen das russische Kulturzentrum keinen Hehl macht, empört sich, das Russische Haus unterliege zwar EU-Sanktionen, doch könne es weiterhin "ungehindert ein kremlfreundliches Kultur- und Propagandaprogramm" anbieten. In üblem Boulevard-Zeitungsstil werden die Aktivitäten und Angebote des Russischen Hauses diffamiert. Es fallen die üblichen Reizwörter und Attribute der in Deutschland etablierten antirussischen Stimmungsmache, die hier nicht wiederholt zu werden brauchen. All dies ist eigentlich nicht vereinbar mit dem Anspruch eines Magazins, das vorgibt, ein "Fachmedium" zu sein. Obwohl die Redaktion, wie es heißt, "zum größten Teil aus Volljuristen" bestehe und der Artikel sogar von einem promovierten Rechtsanwalt aus Freiburg stammt, kommt er doch nicht über das hetzerische Niveau eines Groschenblatts hinaus. In hierzulande nur allzu bekannter Einseitigkeit werden alle Vorwürfe an Moskaus Adresse abgeladen, dagegen die Ukraine und alles Ukrainische, erst recht das Agieren Kiews im Krieg, jeglicher Kritik entzogen und grundsätzlich affirmiert.
Dabei irren die Juristen gründlich, was ihren Ausgangspunkt angeht. Das Russische Haus steht nicht unter Sanktionen und stand es nie. Es ist nämlich eine eigene Körperschaft und im Gegensatz zu seinem Betreiber Rossotrudnitschestwo eine andere juristische Person.
Trotzdem fühlt der Autor des Artikels sich berufen, die Berliner Behörden zum Eingreifen gegen das Russische Haus anzutreiben. Der Text offenbart einerseits den Unwillen, russische Positionen überhaupt zu verstehen, andererseits die Absicht, alle Brücken nach Moskau abzubrechen. Eine entsprechend undiplomatische, ja rabiate Haltung nimmt der Verfasser zum Russischen Haus und damit den deutsch-russischen Kulturbeziehungen insgesamt ein. Das juristische Online-Magazin macht sich die Forderungen ukrainischer Aktivisten nach Schließung des Russischen Hauses zu eigen und verniedlicht den Protest gegen die Weihnachtsbaum-Zeremonie für Kinder ("scheinbar friedliches Treiben") zu einem "Kontrast", den ein ukrainischer Verein habe setzen wollen.
Welche Wirkung die erwähnte antirussische Stimmungsmache im Netz entfaltet, lässt sich beispielsweise an Blog-Einträgen wie diesem oder den Reaktionen auf entsprechende Artikel ermessen.
Widerstand gegen Russophobie
Doch gegen die fortschreitende Diffamierung alles Russischen und die konkrete Diskriminierung von Russlanddeutschen und Russisch-Muttersprachlern in Deutschland regt sich zunehmend Widerstand. So hat sich Ende Juni 2022 ein Verein gegründet, der sich gegen die zunehmende Russophobie in Deutschland engagiert. Getragen wird die Vereinigung zur Abwehr der Diskriminierung und der Ausgrenzung Russlanddeutscher sowie russischsprachiger Mitbürger in Deutschland (VADAR), so der offizielle Name des Vereins, im Wesentlichen von Ulrich Oehme, einem ehemaligen Bundestagsabgeordneten, und anderen Politikern der Alternative für Deutschland (AfD).
Auch im konkreten Fall des ukrainischen Protests gegen Väterchen Frost vor dem Russischen Haus ist der neue Verein tätig geworden. Die Störung der Zeremonie für Kinder nahm VADAR zum Anlass, einen offenen Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und den Berliner Senat zu schicken. Darin betonen die Vereinsmitglieder, dass die Darsteller des Väterchen Frost und seiner "Enkelin", des "Schneeflöckchens", eigens aus Weliki Ustjug in Russland angereist waren. Die obszönen Beleidigungen gegen die anwesenden Russen, die von den ukrainischen Aktivisten gerufen worden seien, habe die deutsche Polizei nicht verstehen können – es sollen nicht nur politische antirussische Parolen, sondern auch Ausdrücke der russischen Vulgärsprache ("Mat") von den Ukrainern skandiert worden sein.
Unter Berufung auf die Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes von 2020 zum Schutz von Kindern in Krisen- und Notsituationen fordert VADAR die Bundesinnenministerin und den Senat auf, dafür zu sorgen, dass die Polizei künftig Kinder vor seelischen Schäden durch vergleichbare Proteste schützt. Konkret wird gefordert, "dass die Polizei den Aktivitäten der Opfer des Konflikts in der Ukraine mehr Aufmerksamkeit schenkt und eine spezielle Polizeieinheit zur Bekämpfung der Aufstachelung zum Hass gegen 'bestimmte Personengruppen' gemäß § 130 des deutschen Strafgesetzbuches einrichtet". (Die Pressemitteilung liegt RT DE in russischer Sprache vor.)
Bislang ist noch keine Reaktion der deutschen Seite auf die Anliegen des Vereins bekannt.
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