Nach der Geiselnahme zweier Bediensteter in einem Gefängnis nahe Magdeburg am Montag haben die Behörden am Dienstag den Namen des Geiselnehmers bekannt gegeben. Wie die Nachrichtenagentur dpa am Morgen aus Sicherheitskreisen erfuhr, soll es sich bei dem 30-jährigen Tatverdächtigen um den Halle-Attentäter Stephan B. handeln, der 2019 ein Massaker in einer Synagoge verüben wollte. Nach Angaben der Behörden konnte der 30-Jährige am Montagabend jedoch nach weniger als einer Stunde überwältigt werden. Dabei soll er verletzt worden sein, bestätigte das Justizministerium gegenüber der dpa.
Stephan B. hatte gegen 21.00 Uhr kurzzeitig zwei Bedienstete der Justizvollzugsanstalt in seine Gewalt gebracht. Durch hinzugerufene weitere Justizvollzugsbedienstete konnte er den Angaben zufolge allerdings bereits kurze Zeit später im Innenbereich des Gefängnisses überwältigt werden. Die beiden Bediensteten sollen bei der Geiselnahme zwar nicht verletzt worden sein, werden angesichts der erlebten Ausnahmesituation derzeit aber seelisch betreut, wie es weiter hieß. Wie es dem 30-Jährigen gelang, die beiden Justizvollzugsbeamten in seine Gewalt zu bringen, ist derzeit noch unklar. Auch ist unklar, weshalb der Täter die Tat am Montagabend verübte.
Klären sollen das nun Ermittler des Landeskriminalamts, die im Gefängnis ihre Ermittlungen aufgenommen haben. Die Geiselnahme hatte am Montagabend für einen Großeinsatz der Polizei gesorgt. Zig Beamte waren vor dem Gefängnis schwer bewaffnet in Stellung gegangen. Der sogenannte Halle-Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen. Er schoss auf die Zugangstür und warf Brand- und Sprengsätze. Als es ihm nicht gelang, in das Gebäude einzudringen, erschoss er eine zufällig vorbeikommende Passantin. In einem nahe gelegenen Döner-Imbiss ermordete er später einen 20-Jährigen. Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen.
Angesichts der Schwere seiner Tat war Stephan B. am 21. Dezember 2020 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Seine Strafe sitzt er im Gefängnis in Burg ab, dem größten und modernsten Hochsicherheitsgefängnis Sachsen-Anhalts. Nach Angaben des Justizministeriums verfügt das Gefängnis über 637 Haftplätze im geschlossenen Vollzug. 18 davon werden für die Sicherungsverwahrung vorgehalten.
Bei den Behörden gilt Stephan B. als unkooperativer und schwieriger Häftling. So hatte er als Angeklagter im Halle-Prozess am Pfingstwochenende 2020 während eines Hofgangs beispielsweise versucht, aus der Justizvollzugsanstalt zu fliehen. Bei dem Fluchtversuch war es dem Halle-Attentäter damals gelungen, über einen 3,40 Meter hohen Zaun zu klettern, bevor ihn Justizbedienstete wieder in Gewahrsam nehmen konnten.
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(rt/dpa)