In Bayern fällt zum 10. Dezember die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Das Tragen der Masken sei aufgrund der aktuellen stabilen Infektionslage nicht mehr angemessen, hieß es am Dienstag nach Angaben aus Regierungskreisen. Ab dem 10. Dezember soll es demnach nur noch eine Empfehlung zum Tragen der Masken geben.
Zum Schutz vor der Übertragung von Infektionen mit dem Coronavirus hatte Bayern wie auch andere Bundesländer im April 2020 das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in der Öffentlichkeit beschlossen. Mit dem Sinken der Zahl der schweren Corona-Erkrankungen wurde die Pflicht schrittweise zurückgenommen.
Der öffentliche Nahverkehr, wo es häufig zu Gedränge in Bussen und Bahnen sowie Körperkontakt unter Fahrgästen kommt, ist einer der letzten Orte, in denen Masken in Bayern noch vorgeschrieben sind.
Die Maskenpflicht im Personennahverkehr war immer wieder Streitpunkt in der öffentlichen Debatte, auch in der Landespolitik. Zuletzt hatten sich die Freien Wähler vehement für die rasche Abschaffung eingesetzt und auf die Freiwilligkeit für die Bürger gepocht.
Einige Mediziner sind dagegen der Ansicht, die Maskenpflicht sollte bleiben oder sogar ausgeweitet werden, da das Bedecken von Mund und Nase nicht nur gegen die Übertragung von Coronaviren schütze, sondern auch gegen andere Viruserkrankungen, etwa die derzeit kursierenden Influenza-Viren oder das RS-Virus bei Kindern. Andere Mediziner vertreten die gegenteilige Auffassung.
Wenige Stunden nach Bayern hat auch Sachsen-Anhalt bekanntgegeben, die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr zum 8. Dezember abzuschaffen. Darauf hat sich das Kabinett am Dienstag verständigt, wie aus Regierungskreisen verlautete. Sachsen-Anhalt setze damit auf mehr "Eigenverantwortung". Weiter Bundesländer könnten folgen.
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(rt de/dpa)