Neuer Haftverkündungstermin: Ballweg wird vom Gericht Anhörung verweigert

Nachdem der Haftbefehl für Michael Ballweg wegen angeblich vollendeten Betrugs vom Oberlandesgericht aufgehoben wurde, fand im Amtsgericht Stuttgart am 29. November erneut ein Haftverkündungstermin statt. Der Haftrichter ließ weder Entlastungszeugen noch entlastende Beweismittel zu.

Wie das Verteidigerteam des Stuttgarter Unternehmers am Donnerstag berichtete, hat am Dienstag in Stuttgart ein weiterer Haftverkündungstermin gegen Michael Ballweg stattgefunden.

Seit dem 29.Juni sitzt der Gründer der Querdenker-Bewegung in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart im Stadtteil Stammheim in Untersuchungshaft. Ihm wurde angebliche Zweckentfremdung von Geldgeschenken und angebliche Fluchtgefahr vorgeworfen, als er im Rahmen einer Hausdurchsuchung festgenommen wurde. Seit dieser Zeit gab es vor der JVA in Stammheim mehrfach Kundgebungen, auf denen die Freilassung Ballwegs gefordert wurde.

Der neue Haftverkündungstermin folgte auf die Aufhebung des bisherigen Haftbefehls, denn einen zuvor geltenden Haftbefehl – wegen mutmaßlich vollendeten Betrugs – hatte das Oberlandesgericht Stuttgart aufgehoben. Wie aus der Presseerklärung der Verteidiger hervorgeht, wird Ballweg jetzt nur noch der untaugliche Versuch einer Straftat vorgeworfen. Demnach soll sich

"die Straftat als sogenannter 'untauglicher Versuch' in seinem Kopf abgespielt haben", heißt es in der Pressemitteilung der Anwälte.

Beim neuen Haftverkündungstermin habe sich der Haftrichter am Amtsgericht Stuttgart allerdings geweigert, entlastende Beweismittel zuzulassen. Der Hauptentlastungszeuge habe fast fünf Stunden vor dem Gerichtssaal gewartet und sei dann gar nicht angehört worden. Die Anhörung von Michael Ballweg sei unvermittelt abgebrochen worden. Aus diesem Grund habe die Verteidigung entscheidende Dokumente nicht mehr vorgelegen können.  

Dabei sei es einer der tragenden Grundsätze eines Rechtsstaates, einem Beschuldigten ein faires Verfahren zu garantieren, einschließlich der Gewährung rechtlichen Gehörs. Beschuldigte dürften alle sie entlastenden Tatsachen und Beweise ausdrücklich selbst vortragen, ohne Unterbrechung oder Behinderung seitens eines Gerichts. Dementsprechend stellte Rechtsanwalt Ralf Ludwig nach dem aktuellen Gerichtstermin fest, dass nunmehr alle rechtsstaatlichen Masken gefallen seien:

"Wegen dieser Verweigerung, rechtliches Gehör zu gewähren, wird Michael Ballweg weiterhin ohne Urteil seiner Freiheit beraubt …

Es besteht offensichtlich ein Interesse, obwohl juristisch nicht mehr begründbar, Michael Ballweg in Haft zu lassen."

Die Verteidigung bereite nun weitere Schritte vor.

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