Ampelkoalition und Unionsparteien einigen sich über Bürgergeld

Die Verhandlungen zwischen der Ampelkoalition und den Unionsparteien fanden unter Hochdruck statt – in letzter Minute wurden Kompromisse zu dieser wohl größten Sozialreform der aktuellen Wahlperiode gefunden. Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen.

Nach tagelangem Ringen haben die Ampelkoalition und die Unionsparteien den Weg für das geplante Bürgergeld freigemacht. Beide Seiten erzielten in den Streitfragen zu der geplanten Sozialreform Kompromisse, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Dienstag aus Koalitionskreisen in Berlin erfahren haben will. Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen.

Die Unionsparteien hatten darauf gepocht, dass es mehr Sanktionen für Empfänger des Bürgergeldes als ursprünglich geplant geben solle. Solche Leistungsminderungen sollen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Arbeitsplatz bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart wurde. Die "Ampel"-Koalition hatte eine "Vertrauenszeit" von sechs Monaten vorgesehen, in denen es diese Sanktionen nicht geben solle.

Zudem forderten CDU und CSU, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die "Ampel"-Koalition hatte dagegen ein Schonvermögen von 60.000 Euro vorgesehen. In diesen Punkten soll es eine Einigung geben, wie von mehreren Seiten verlautete.

Die FDP hatte zuvor die SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu Kompromissen aufgefordert. Auch "noch attraktivere Hinzuverdienstregeln" sollten dabei in den Blick genommen werden. Laut dem bisherigen Entwurf soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können, wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient.

Bereits geplant war, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss an diesem Mittwoch beschließt. Bis Freitag sollen der Bundestag und Bundesrat nun das Bürgergeldgesetz beschließen. Zum 1. Januar sollen dann die Bezüge – etwa von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro – steigen.

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(rt de/dpa)