Eine Radfahrerin war am Montag in Berlin von einem Betonmischer überrollt und unter dem Wagen eingeklemmt worden. Um sie zu bergen, brauchten die Rettungskräfte Spezialgerät. Dies konnte jedoch nicht rechtzeitig gebracht werden, da der Feuerwehrwagen mit dem Gerät stundenlang im Stau stand. Rettungskräfte am Unfallort mussten improvisieren. Schließlich wurde die Frau gerettet, aber die Verzögerung verschlimmerte ihren Zustand erheblich. Mit lebensgefährlichen Verletzungen wurde sie ins Krankenhaus gebracht.
Der Polizei zufolge verursachten zwei Mitglieder der Klimagruppe "Letzte Generation" mit einer Protestaktion den Stau auf der Berliner Autobahn A100, in dessen Folge der Feuerwehrwagen an der Weiterfahrt gehindert wurde. Jetzt ermittelt die Polizei gegen die Aktivisten wegen unterlassener Hilfeleistung und der Behinderung von Rettungskräften.
Angesichts der Vorgänge üben mehrere Politiker deutliche Kritik an den Klima-Aktivisten. Manche warnen auch vor strengeren Strafen. Laut Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey sei die Form des Protests unangemessen, wenn er zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führt.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hält neben Geldstrafen auch Haftstrafen für Klima-Aktivisten für möglich. Laut dem Minister sei Protest in einer Demokratie zwar zulässig, aber man dürfe andere hierdurch nicht schädigen.
"Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht."
Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag Alexander Dobrindt fordert schärfere Strafen für Klima-Aktivisten. Dem Politiker zufolge sollten diejenigen, die mutwillig andere gefährden, nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern mit Freiheitsentzug rechnen müssen.
"Wir brauchen dringend härtere Strafen für diese Klima-Chaoten, um einer weiteren Radikalisierung dieser Szene entgegenzuwirken und Nachahmer abzuschrecken."
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich mahnt, der Klimaschutz rechtfertige keine Straftaten:
"Jeder darf sich für den Klimaschutz einsetzen und für seine Ziele demonstrieren. Man darf andere aber nicht in Gefahr bringen, Notrufe missbrauchen oder Eigentum beschädigen. Demonstrantinnen und Demonstranten muss klar sein: Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit enden dort, wo das Strafrecht beginnt."
Bisher waren die Aktivisten der "Letzten Generation" mit Geldstrafen und Strafbefehlen davongekommen. Anfang September wurde ein Protestierender in Berlin wegen einer Blockade der Stadtautobahn zu 60 Arbeitsstunden verurteilt.
Aus einer Erklärung der Aktivistengruppe "Letzten Generation" geht hervor: "Es bestürzt uns, dass heute eine Radfahrerin von einem Lkw verletzt wurde. Wir hoffen inständig, dass sich ihr Gesundheitszustand durch die Verspätung nicht verschlimmert hat. Bei all unseren Protestaktionen ist das oberste Gebot, die Sicherheit aller teilnehmenden Menschen zu gewährleisten." Dies gelte selbstverständlich auch für alle Verkehrsteilnehmer.
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