Nach wochenlangem Streit um die Laufzeitverlängerung der letzten verbliebenen Atomkraftwerke hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nun von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht. Die drei verbliebenen Atomkraftwerke sollen bis zum 15. April 2023 weiterlaufen können. In einem Brief an das Umweltministerium, das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium wies er die "Kollegen" an, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, "um den Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 sowie Emsland über den 31.12.2022 hinaus bis längstens zum 15.04.2023 zu ermöglichen".
Weiterhin soll "parallel zu dieser Entscheidung" ein ehrgeiziges Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz vorgelegt werden. Zudem soll es zu einer politischen Verständigung zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und RWE zur Verlängerung des Betriebs von Kohlekraftwerken bis 2024 sowie zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier gesetzgeberisch umgesetzt werden.
Vor allem die FDP und die Grünen hatten sich in den letzten Tagen heftig um den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke gestritten. Die FDP hatte gefordert, die Kernkraftwerke bis zum Jahr 2024 weiterlaufen zu lassen. Hierfür hätten diese allerdings mit neuen Brennstäben ausgerüstet werden müssen.
In den Plänen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/die Grünen) war vorgesehen, dass lediglich das AKW Isar 2 in Bayern und Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg im Streckbetrieb bis Mitte April weiterlaufen. Am Wochenende hatten die Grünen auf ihrem Parteitag einen Weiterbetrieb des Atommeilers Emsland über 2022 hinaus erneut ausgeschlossen. Der Streit sollte nun zumindest vorerst enden, da der Kompromiss des Kanzlers für beide Parteien eine Art "gesichtswahrende Lösung" darstellt.
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