Gil Ofarim: Landgericht Leipzig bestätigt Anklage gegen den Musiker – Prozess beginnt im Oktober

Im Oktober 2021 unterstellte der Musiker dem Personal eines Leipziger Hotels ihm gegenüber antisemitische Beleidigungen geäußert zu haben. Ein Verfahren gegen den Hotelmitarbeiter wurde eingestellt. Nun muss sich Ofarim vor Gericht verantworten.

Gil Ofarim, Sohn des in den 1960er-Jahren bekannten Sängers und Produzenten Abi Ofarim (Gesangsduo Esther und Abi Ofarim) geriet im Oktober 2021 in den Fokus der deutschen und internationalen Presse. Der Musiker behauptete in einem von ihm auf Instagram geposteten Video von vermeintlichen antisemitischen Beleidigungen seitens eines Hotelangestellten in Leipzig. So soll der Mitarbeiter des "The Westin" ihn aufgefordert haben, seine Kette mit David-Stern "wegzupacken, damit er einchecken könne".

Diese inhaltliche Aussage tätigte Ofarim zu einem späteren Zeitpunkt auch gegenüber der ermittelnden Polizei. Das daraufhin eingeleitete Verfahren gegen den zunächst beschuldigten Hotelmitarbeiter wegen des "Vorwurfs der Beleidigung, der versuchten Nötigung, der Volksverhetzung und der falschen Verdächtigung" wurde mittlerweile eingestellt, so Informationen der Leipziger Volkszeitung.

Das Landgericht Leipzig teilte nun mit, dass die Anklage gegen Gil Ofarim "wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung" zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Nach Einschätzung der ermittelnden Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall entgegen der Darstellung Ofarims nicht so zugetragen. Der betroffene Hotelmitarbeiter hatte mittlerweile Anzeige erstattet und tritt im kommenden Prozess laut Gericht als Nebenkläger auf.

Wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte, soll der Prozess gegen den Musiker am 24. Oktober beginnen. Laut der Deutschen Presse Agentur (dpa) erteilte das Gericht zudem einen sogenannten rechtlichen Hinweis, dass "im Falle einer Verurteilung möglicherweise auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein könnte". Für das Verfahren hat das Landgericht sieben Verhandlungstage bis Ende November angesetzt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung, so Informationen der dpa.

Ofarims Münchner Anwalt Alexander Stevens äußerte im August die Vermutung, dass die Entscheidung der Leipziger Justiz eine Art "Schauprozess" verursachen könnte. Einer weiteren bekannt gewordenen Anklage seien zwei Anträge auf einstweilige Verfügung beigefügt, mit denen "Ofarim gegen Presseveröffentlichungen vorgegangen sei", so die dpa. Darin soll er "wahrheitswidrig eidesstattlich versichert" haben, nie geäußert zu haben, dass das von ihm erstellte Video mit den Aussagen über den Hotelangestellten "viral gehen" solle. Über die Eröffnung dieser möglichen Verfahren ist noch keine finale Entscheidung des Gerichts mitgeteilt worden.

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