Ab dem 1. Oktober gelten neue Masken- und Testpflichten in Deutschland. Der Bundesrat ließ die neuen Regeln für den Herbst und Winter am Freitag in Berlin mehrheitlich passieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte die Vorgaben nochmals gegen teils heftige Kritik. Mit dem Gesetz erhalten die Länder die Befugnis, jeweils selbst über einen Großteil der Auflagen zu entscheiden.
Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von SPD-Politiker Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land "gut vorbereitet", so Lauterbach.
Was heißt das nun konkret für die kommenden Monate? Für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeheimen müssen die Besucher eine FFP2-Maske tragen sowie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Die Vorgabe gilt ohne Ausnahmen bundesweit. Auch beim Besuch in der Arztpraxis muss eine FFP2-Maske getragen werden. In Fernzügen gilt auch weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ein einfacher OP-Nasen-Mund-Schutz ausreicht. In Flugzeugen wiederum ist die Maske nicht mehr verpflichtend.
Ob im Nahverkehr, Restaurants und Geschäften die Menschen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, kann ab 1. Oktober jedes Bundesland selbst entscheiden. Wer einen aktuellen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen.
An Schulen und Kitas sollen Corona-Tests laut Gesetz vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich. Bei Corona-Verdacht reicht ein negativer Selbsttest, um zur Schule gehen zu dürfen. Zunächst sah das Gesetz ein Arzt-Attest vor, doch dies wurde auf Druck mehrerer Bundesländer als Vorgabe gestrichen.
Die Maßnahmen könnten jedoch noch verschärft werden. Denn das Gesetz sieht vor, dass im Falle einer Verschlechterung der "Infektionslage" und ansteigender Fallzahlen die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen können. So könnte dann eine Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen im Freien verhängt werden, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind. Zudem könnten Besucher-Obergrenzen für Events in geschlossenen Räumen eingeführt und Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen beschlossen werden.
Thüringen stimmte dem neuen Gesetz nicht zu. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) begründete dies mit dem Verweis auf die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich. "Es sollte nicht weiter Unfrieden gestiftet werden, nur weil der Bundestag nicht die Kraft hatte, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen", wird Ramelow in einem Bericht von ZDF zitiert.
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