Seit dem 29. Juni sitzt der Gründer der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, in der JVA Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft. Er wurde bei der Durchsuchung seines Wohnhauses wegen mutmaßlicher Zweckentfremdung von Geldgeschenken und angeblicher Fluchtgefahr von der Polizei festgenommen. Sein Anwaltsteam konnte bisher bei zwei Haftprüfungsterminen vor dem Stuttgarter Amtsgericht keine Freilassung des Unternehmers erreichen.
Wie aus einer aktuellen Pressemitteilung der Verteidigung hervorgeht, haben die Anwälte am 11. September Haftbeschwerde gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft eingereicht. Während der mittlerweile elf Wochen andauernden Untersuchungshaft habe sich keiner der strafrechtlichen Vorwürfe bestätigt. So heißt es in der Pressemitteilung der Anwälte:
"Sämtliche bloßen Mutmaßungen der Staatsanwaltschaft haben sich in den letzten Wochen geradezu 'in Luft aufgelöst'. Noch immer hat die Staatsanwaltschaft keinen einzigen Cent gefunden, den der Gründer der maßnahmenkritischen Initiative für sich verwendet haben soll."
Selbst der Geldbetrag, der jetzt für die Staatsanwaltschaft angeblich noch unklar sei, würde nur noch ein Fünftel der ursprünglich vorgeworfenen Summe betragen.
Nun habe die Staatsanwaltschaft, welche laut dem Verteidigerteam "mit dem Rücken zur Wand" stehe, eine neue Strategie in Angriff genommen: Am 19. August habe sie bei der Abweisung der Haftentlassung Zeugenaussagen noch abgelehnt. Laut Staatsanwalt käme es auf die Gründe der Zuwendungen durch Schenkungen nicht an, deshalb müsse man keine Zeugen anhören. Doch neuerdings würden Staatsanwaltschaft und Polizei versuchen, "mit manipulierenden Suggestivfragen Zeugen zu finden, die ihre Version bestätigen."
"In dieser vorgefertigten Vernehmung an alle Spender verrät die Polizei mithilfe der Staatsanwaltschaft Inhalte aus der Ermittlungsakte und persönliche Angelegenheiten von Michael Ballweg, die mit dem Strafvorwurf in keinem Zusammenhang stehen", stellt die Verteidigung fest.
Nach fachlicher Bewertung von Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, dem Pressesprecher des Anwaltsteams, diene solch eine manipulative Form der Zeugenbefragung lediglich der Diskreditierung des Beschuldigten, nicht aber der Wahrheitsfindung. Der Sprecher des Anwaltsteams bezeichnet dieses Vorgehen als "ungeheuerlichen Vorgang, der in der Justizgeschichte seinesgleichen sucht."
Deshalb prüfe die Verteidiger aktuell, ihrerseits Strafanzeigen gegen die ermittelnde Staatsanwältin und den namentlich genannten Ersten Polizeihauptkommissar wegen Geheimnisverrats zu stellen.
Am Ende der Pressemitteilung macht die Verteidigung deutlich, dass sie eine politische Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft und Weisungsgebundenheit vermutet.
Nach Einlegung der Haftbeschwerde hat das Amtsgericht jetzt drei Tage Zeit, über die Beschwerde zu entscheiden. Im Falle einer Ablehnung muss sodann das Landgericht Stuttgart ein Urteil fällen.
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