Am 18. September 2021 betrat ein 49-jähriger Mann aus Idar-Oberstein eine nahegelegene Tankstelle. Da er keine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich hatte, berief sich der Tankstellen-Angestellte auf die geltenden Maßnahmen und Vorschriften und verweigerte dem Angeklagten den Verkauf der gewünschten Alkoholika. Bei einem späteren, zweiten Versuch betrat der Täter die Tankstelle – diesmal mit angelegter Mund-Nasen-Bedeckung – erneut. Als er an der Kasse war, zog er die Maske herunter, es kam erneut zu einem kurzen Wortwechsel darüber. Schließlich zog er einen Revolver aus der Hosentasche und gab unmittelbar den tödlichen Schuss auf den Tankstellen-Kassierer, einen 20-jährigen Studenten ab.
Das Landgericht Bad Kreuznach wertete in der nun verkündeten Verurteilung des Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe diese Tat als Mord und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dabei wurde seitens der Schwurgerichtskammer jedoch – anders als von der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert – keine besondere Schwere der Schuld festgestellt. In solch einem Fall ist eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich möglich.
Im dem nun abgeschlossenen, sechs Monate dauernden Prozess hatte die Verteidigung den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen und "auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit" des Angeklagten plädiert, so laut Meldung der dpa. Nach Schätzung des angeforderten Gutachters hatte der Täter zum Zeitpunkt des Schusses etwa zwei Promille Alkohol im Blut. Für den Revolver besaß er keinen Waffenschein.
Der Angeklagte hatte unmittelbar nach der Tat gestanden, aus Wut darüber, dass der junge Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, nach dem Verlassen der Tankstelle später zurückkehren zu wollen, um "ein Exempel zu statuieren". Als Motiv gab der Täter zu Protokoll, dass ihn "die Situation der Corona-Pandemie stark belastet hätte. Er habe sich von dieser Situation immer weiter in die Ecke gedrängt gefühlt und jetzt keinen anderen Ausweg gesehen, als ein Zeichen zu setzen. Dabei schien ihm auch das Opfer verantwortlich für die Gesamtsituation, da es die Regeln durchgesetzt habe", so Oberstaatsanwalt Kai Fuhrmann auf einer Presskonferenz am 20. September 2021.
Einige Medien, die über den Fall berichteten, rückten den Täter am Ende jener Pressekonferenz in den Kontaktbereich der sogenannten "Querdenker-Szene". Laut Staatsanwaltschaft während der Pressekonferenz vom 20.September 2021 war der Täter zuvor noch nie erkennungsdienstlich gelistet und hatte keine anderen Straftaten begangen. Die entsprechenden Hashtags im September 2021 lauteten #QuerdenkerSindTerroristen und #querdenkentötet. Die damaligen Äußerungen von bekannten Politikern lauteten in Originalzitaten:
- Christine Lambrecht (SPD): "Der Radikalisierung von gewaltbereiten Corona-Leugnern muss sich unser Rechtsstaat mit allen Mitteln entgegenstellen."
- Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen): "Mich erschüttert der furchtbare Mord an einem jungen Mann, der nur darum bat, die geltenden Regeln zu befolgen, umsichtig und solidarisch zu sein (…) Die Radikalisierung des Querdenkermilieus bereitet mir große Sorgen. Wir sind alle gefordert, uns gegen den zunehmenden Hass zu stellen."
- Karl Lauterbach (SPD): "Der 49-Jährige tötete den jungen Menschen an der Tankstelle weil er selbst keine Maske tragen wollte. Das ist leider Teil einer zunehmenden Radikalisierung der Gegner der Coronaschutzmassnahmen. Leider ist es nicht nur das Internet, wo gehetzt wird."
Die Tagesschau schreibt in einer Meldung zum Urteil am Dienstag: "Die Tat hatte eine breite Diskussion über eine Radikalisierung der Szene der Coronaleugner und sogenannten Querdenker ausgelöst." Der Strafverteidiger Alexander Klein teilte der dpa mit, sein Mandant sei erleichtert, dass "keine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden sei und das Urteil ihm eine Perspektive nach 15 Jahren lasse".
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