Wie RT bereits berichtete, erging am Freitag der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart, wonach der Begründer der Querdenkerbewegung Michael Ballweg auch nach dem zweiten Haftprüfungstermin in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim verbleiben muss. Dort befindet sich der Stuttgarter Unternehmer seit dem 29. Juni in Untersuchungshaft. Anlässlich einer Hausdurchsuchung, die nach Betrugs- und Veruntreuungsvorwürfen angeordnet worden war, wurde er noch am selben Tag festgenommen.
Der zweite Haftprüfungstermin fand am Montag, dem 15. August, statt. Die Anwälte der Verteidigung sahen die Vorwürfe "aus keinen aus der Ermittlungsakte ersichtlichen Umstand gedeckt". Ein dringender Tatverdacht, der eine Untersuchungshaft rechtfertigen könnte, sei nicht begründet.
Das Gericht verlautbarte erst am Freitag seine Entscheidung, wonach der Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.06.2022 aufrechterhalten und in Vollzug bliebe.
In einer Mitteilung vom Montag gab das Anwaltsteam Ballwegs nun bekannt, dass es keine konkreten Informationen über den Inhalt des Haftprüfungstermins gäbe, da es sich um ein nicht-öffentliches Verfahren handele.
In der aktuellen Stellungnahme vertrat die Verteidigung einhellig die Meinung
"dass durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Stuttgart wesentliche verfassungsrechtliche Grundsätze und Grundsätze der Strafprozessordnung in höchstem Maße verletzt wurden. Der Beschluss besteht ausschließlich aus Mutmaßungen und Behauptungen, für die das Gericht keine einzige nachprüfbare Tatsache benannt hat".
Zudem habe das Gericht "jeglichen Zeugenbeweis abgelehnt, zugleich aber Vermutungen über den Inhalt der Zeugenaussagen angestellt und diese seiner Entscheidung zugrunde gelegt."
In ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn sei bislang keiner der Verteidiger mit vergleichbaren Rechtsverletzungen seitens der Justiz konfrontiert gewesen, hieß es in der Stellungnahme.
Nach Akteneinsicht stehe für die Anwälte weiterhin die Unschuld von Michael Ballweg fest, der nunmehr seit sieben Wochen gefangen gehalten werde. Sie würden zeitnah Haftbeschwerde einlegen, wodurch die Zuständigkeit dem Landgericht und somit auch einem anderen Richter zufiele.
Mittlerweile gebe es auch Stimmen, die nach der politischen Motivation der Inhaftierung fragen würden. So seien laut Stellungnahme der Verteidiger seitens der Politik inzwischen Anfragen an sie herangetragen worden, mit dem Hintergrund,
"parlamentarische Anfragen zur politischen Motivation der Inhaftierung an das Justizministerium in Baden-Württemberg zu richten".
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