Dem Journalisten Florian Warweg wurde sein benötigter Antrag für eine erneute Vereinsmitgliedschaft auf die erneute Aufnahme in die Bundespressekonferenz (BPK) nach zuvor erfolgter Zusage final schriftlich abgelehnt. Er war bis 2021 über Jahre regelmäßiger Gast und ein bekanntes Gesicht auf Veranstaltungen der BPK in Berlin.
Der Journalist hatte für RT DE regelmäßig anwesende Politiker wie auch Sprecher der BPK durch detaillierte und korrekte Fragen und Ergänzungen in Verlegenheit gebracht. Durch sein ruhiges Auftreten und seine gefürchtete Beharrlichkeit hatte er interessante und aufschlussreiche Antworten für anwesende Kollegen und Zuschauer erwirken können.
Durch den beruflichen Wechsel zu den NachDenkSeiten im Jahre 2022, mitgegründet und geleitet vom Planungschef im Bundeskanzleramt unter den Bundeskanzlern Willy Brandt und Helmut Schmidt sowie ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Albrecht Müller, stellte Warweg den benötigten Antrag für eine erneute Vereinsmitgliedschaft beim Bundespressekonferenz e. V., die Bedingung für die Teilnahme an den Pressekonferenzen ist. Nun informierte Warweg über seinen Twitter-Account, dass dieser Antrag abgelehnt wurde. So schrieb er am 19. August:
"Ich habe gestern die definitive Aufnahme-Verweigerung der BPK erhalten. Begründung ist komplett konstruiert. Wir als Redaktion NachDenkSeiten haben dagegen umgehend rechtliche Schritte eingeleitet. Das entsprechende erste anwaltliche Schreiben liegt BPK bereits vor."
Die BPK ist als eingetragener Verein organisiert und finanziert sich über Mitgliedsbeiträge. Auf der Webseite der Bundespressekonferenz heißt es zu den Voraussetzungen einer Mitgliedschaft:
"Mitglied in der Bundespressekonferenz kann nur werden, wer den Aufnahme-Kriterien der Satzung entspricht. Über die Aufnahmeanträge entscheidet ein gewählter Mitgliedsausschuss in monatlichen Sitzungen."
Warweg zeigt in seinem Twitter-Beitrag, dass eine erste schriftliche Bestätigung der Vereinsleitung vom 20. Juni dieses Jahres existiert. Dort heißt es, dass Mitgliedsanträge "gewissenhaft" geprüft werden, mit dem ergänzenden Hinweis, "besonders bei Antragstellern, die für Medien arbeiten, die bisher in der BPK noch nicht vertreten waren". Laut dem Schreiben vom 20. Juni sei durch Warwegs "Darlegung Ihres Arbeitsplanes" der Mitgliedsausschuss "davon überzeugt, dass Sie die Satzungskriterien erfüllen". Daher wurde der Journalist vorerst "zum 01.07.2022 als Mitglied" aufgenommen, inklusive Nennung einer künftigen Mitgliedsnummer.
Diese vormalige Entscheidung muss wiederum Mitgliedern des Vereins der BPK missfallen haben, da es in einem von Warweg veröffentlichten Folgeschreiben vom 20. Juli auf einmal heißt:
"Aufgrund der erfolgten Einsprüche hat der Mitgliedsausschuss sich erneut mit Ihrem Aufnahmeantrag befasst. Die seither von Ihnen veröffentlichten Beiträge (auf dem Blog NachDenkSeiten) haben wir zur Kenntnis genommen. Diese erfüllen derzeit nicht die Kriterien einer Mitgliedschaft laut Satzung §2."
Paragraf 2 der Satzung des Bundespressekonferenz e. V. besagt unter anderem:
"Der Verein ist ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten. Die Korrespondententätigkeit muss hauptberuflich als angestellte(r) Redakteur(in) oder freie(r) Journalist(in) für Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Wochen- und Monatszeitschriften, Nachrichtenagenturen, Presse- und Informationsdienste oder elektronische Medien ausgeübt werden, die ausschließlich gegen Entgelt verbreitet werden und einer sachlichen Information der Öffentlichkeit über das politische Geschehen dienen."
Der Pressekodex sei laut weiterer Darlegung der Satzung "Grundlage der journalistischen Tätigkeit in der Bundespressekonferenz". Dies gelte "ebenso für Journalisten, die als Gäste an Pressekonferenzen der Bundespressekonferenz teilnehmen". Der Brief vom 20. Juli endet mit dem Hinweis an Warweg: "Sollte sich Ihr Tätigkeitsfeld verändern, werden wir uns mit einem neuen Mitgliedsantrag befassen."
Der Journalist und die NachDenkSeiten-Redaktion haben juristische Mittel in die Wege geleitet, um gegen die Ablehnung zu klagen. Warweg kommentiert auf Twitter, dass die von "uns konsultierten Anwälte sich eigentlich recht optimistisch dazu geäußert haben".
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