Seit dem 29. Juni befindet sich der Stuttgarter Unternehmer und Gründer der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim. Ihm wird vorgeworfen, Geldschenkungen nicht zweckgebunden verwendet und Geldwäsche betrieben zu haben.
Sein Verteidigungsteam, das die Vorwürfe zurückweist, hat dazu bereits zum zweiten Mal Haftprüfung beantragt. Laut Mitteilung des Sprechers der Anwälte, Dr. Alexander Christ, von Anfang August wären die Vorwürfe der Zweckentfremdung von Geldern und des Verdachts auf Geldwäsche "durch keinen aus der Ermittlungsakte ersichtlichen Umstand gedeckt, weshalb sich für eine weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls kein dringender Tatverdacht ergibt".
Am Montag, dem 15. August, fand der zweite Haftprüfungstermin für Michael Ballweg statt. Nach diesem Termin hatte das Stuttgarter Amtsgericht noch am selben Tag mitgeteilt, es würde zur beantragten Freilassung innerhalb einer Woche eine Entscheidung fällen. Am Freitag gab Rechtsanwalt Alexander Christ in einer Ad-hoc-Meldung bekannt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart in der Haftsache Michael Ballweg am Freitagnachmittag per Fax eingegangen sei. Danach hätte das Gericht beschlossen:
"Der Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.06.2022 bleibt aufrechterhalten und in Vollzug."
Somit wurde dem Antrag der Verteidigung auf Freilassung des Querdenkbegründers wiederholt nicht stattgegeben. Nach Auswertung der Begründung wolle das Anwaltsteam dazu kurzfristig eine Erklärung abgeben.
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