Für Verbraucher in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die neue Gasumlage geben. Am Dienstag bestätigte die EU-Kommission, dass eine Streichung der Steuer, anders als von der Ampel-Koalition erhofft, nicht möglich ist. Nach eigenen Angaben will Brüssel zusammen mit Berlin an einer Lösung arbeiten. Wie diese aussehen soll, ist noch vollkommen unklar. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten. Ein Sprecher der EU-Kommission stellte aber klar:
"Es gibt an sich keine Möglichkeit, diese Art von Umlage auszunehmen."
Der Sprecher betonte jedoch, dass man in Kontakt mit der deutschen Regierung sei, um Lösungen zu finden, "die den Verbrauchern nutzen und den gleichen Effekt für sie hätten". Derzeit ist allerdings noch nicht bekannt, welche Optionen es gibt und wann die EU-Kommission sich dazu äußern will. Man teile jedoch den Wunsch Deutschlands, dass die ergriffenen Maßnahmen keine unvorhergesehenen Steuereffekte haben sollen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hatte zuvor angekündigt, Ausgleichsmechanismen schaffen zu wollen, falls keine Mehrwertsteuer-Ausnahmeregelung möglich sein sollte.
Ab Herbst müssen Verbraucher in Deutschland deutlich mehr für Gas zahlen. Wie die Firma Trading Hub Europe am Montag mitteilte, wird die Höhe der staatlichen Umlage bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer liegen. Mit einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent kämen noch einmal rund 0,46 Cent dazu.
Mit der Mehrwertsteuer kommt nun eine teils deutlich höhere Belastung auf die Haushalte zu: Für einen Einpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden hat die Umlage Zusatzkosten von 121 Euro, mit Mehrwertsteuer 144 Euro pro Jahr zur Folge. Für einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden betragen die Zusatzkosten 484 Euro pro Jahr, mit Mehrwertsteuer 576 Euro.
In der EU ist Steuerpolitik vorwiegend Ländersache. Allerdings gelten Rahmenbedingungen, die alle Mitgliedsstaaten umsetzen müssen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens fünf Prozent, in Deutschland gilt ein Satz von 19 Prozent und ein ermäßigter Satz von sieben Prozent. Nach den EU-Regeln sind seit Anfang April komplette Mehrwertsteuerbefreiungen nur in bestimmten Bereichen wie Lebensmitteln und anderen Gütern des Grundbedarfs möglich, aber nicht bei Energie.
Durch den starken Anstieg der Gaspreise profitiert auch die Staatskasse: Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox betragen die Mehreinnahmen des Staates mehr als 3,6 Milliarden Euro. Die ab Oktober geplante Gasumlage würde dem Staat auf ein Jahr gerechnet noch einmal mehr als 1,4 Milliarden Euro von den Haushalten einbringen. Insgesamt kämen so Mehreinnahmen von fünf Milliarden Euro zusammen.
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(rt/dpa)