Ein internes Schreiben der Leitung der Uniklinik Regensburg vom 4. August wird medial kontrovers diskutiert: Darf die Geschäftsführung einer medizinischen Einrichtung in Zeiten der Corona-Krise ungeimpfte Angestellte, Pflegepersonal wie auch Ärzteschaft um Verständnis und Hilfe bitten? Der Brief fand seinen Weg in die sozialen Medien und sorgt aufgrund der ehrlichen Worte gegenüber den Kollegen nun für erhebliche Aufmerksamkeit. So heißt es im Originalschreiben:
"Vor diesem Hintergrund bitten wir alle betroffenen Mitarbeiter, die weiteren Entwicklungen und Entscheidungen abzuwarten und ihrerseits keine Maßnahmen zur eventuellen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses am UKR zu erwägen, (...)"
Eine Sprecherin der Klinikleitung bestätigte auf Anfrage der Berliner Zeitung, dass das in den sozialen Medien diskutierte Schreiben echt ist. Ausschlaggebend für das Rundschreiben war für den Vorstandsvorsitzenden und Ärztlichen Direktor des Hauses, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 3. August in einem Schreiben an entsprechende Häuser und Einrichtungen mitteilte, dass "von Seiten der Gesundheitsämter derzeit weder Bußgeldmaßnahmen noch Betretungs- und Beschäftigungsverbote verhängt" würden. Dies wird wiederum begründet mit dem Status quo in Bayern in der Pflege:
"Hintergrund sind ungeklärte rechtliche Fragen, deren endgültige gerichtliche Bewertung abgewartet werden soll, sowie bestehende Personalengpässe (...)."
Oberste Priorität für die bayerische Landespolitik wie auch die Klinikleitung habe demnach bei ihrer Entscheidung aktuell die "Gewährleistung der Versorgungssicherheit". Seitens der Uniklinik Regensburg bestehe für die so dringend benötigten Kollegen jedoch auch weiterhin "mit der vorläufigen Maßnahmenaussetzung leider noch keine dauerhafte rechtliche Klarheit", so die Darlegungen im Rundbrief. Die Sprecherin der Uniklinik teilte der Berliner Zeitung zu der weiterhin unklaren und verunsichernden rechtlichen Situation der ungeimpften Arbeitnehmer mit:
"Unserer Kenntnis nach besitzen die Gesundheitsämter dabei einen gewissen Ermessensspielraum und können beispielsweise auch die Systemrelevanz von Mitarbeitern in ihre Entscheidung mit einfließen lassen. Es bleibt bislang abzuwarten, welche Maßnahmen ergriffen werden und ob zum Beispiel konkret Betretungsverbote oder ähnliches ausgesprochen werden."
So herrsche intern "Unsicherheit bei den betroffenen Mitarbeitern". Um diese abzubauen, sei es dem Vorstand ein Anliegen gewesen, "die Informationen, die wir vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erhalten haben, direkt an die Mitarbeiter weiterzugeben". Den Angaben nach sind am Universitätsklinikum Regensburg derzeit rund 5.000 Menschen beschäftigt. Der Klinikleitung zufolge verfügen etwa 95 Prozent von ihnen über einen Immunitätsnachweis, umso beeindruckender wirkt die anscheinende Notwendigkeit des nun bekannt gewordenen Rundbriefs. Dieser endet mit dem Hinweis:
"Wir versichern Ihnen, dass wir alles tun, um unserem Versorgungsauftrag vollumfänglich nachzukommen und dies auch gegenüber den Gesundheitsbehörden deutlich zum Ausdruck zu bringen."
Die Deutschen Krankenhausgesellschaft wie auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisieren die Politik des Bundesgesundheitsministeriums und präferieren mittlerweile die politische Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat vor wenigen Wochen sogar direkt gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 30. September 2022 vorzeitig aufzuheben. Damit könne man "die Einrichtungen und die Gesundheitsämter vor weiterer Bürokratie bewahren", so Holetschek laut BR24.
Mehr zum Thema - Kliniken behandeln immer weniger Patienten – doch der Anteil der COVID-Fälle wächst seit Impfbeginn