Bayern: Bisher keine Bußgelder gegen ungeimpftes Pflegepersonal verhängt

Seit Mitte März gilt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht, doch in Bayern wurde diese bisher nicht durchgesetzt. Grund dafür sind die dünne Personaldecke im Gesundheitswesen und quarantänebedingte Personalausfälle.

In Bayern gilt seit Mitte März die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht, doch bisher wurde sie nicht durchgesetzt. Bisher wurden auch keine Bußgelder gegen ungeimpfte Pflegekräfte verhängt, obwohl dies theoretisch möglich wäre. Wie das Gesundheitsministerium laut BR24 mitteilte, gibt es im Gesundheitswesen in Bayern bis zum 1. Juli 56.000 und 57.000 nicht gegen Corona geimpfte Beschäftigte, die keinen oder einen "zweifelhaften" Impfnachweis vorgelegt hatten. Dazu zählen nicht nur Pflegekräfte, sondern auch um Angestellte im Servicebereich oder Pförtner.

Der Grund dafür, dass die Impfpflicht bisher nicht durchgesetzt wurde, liegt in der dünnen Personaldecke im Gesundheitswesen. Da die Versorgungssicherheit der Menschen gewährleistet sein müsse, setze man auf ein "gestuftes Verfahren mit Augenmaß", erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Bild am Sonntag. In den Kliniken gebe es teilweise massive Personalausfälle, da Mitarbeiter positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden. Auch die bisherige Quarantäneregelung zählt zu den Gründen.

"Andererseits sind nicht wenige Beschäftigte in Jahr drei der Pandemie einfach erschöpft und fallen aus."

Zudem sei der Großteil der Angestellten in Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern bereits geimpft. Anfang Juni habe man deshalb beschlossen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis zum 30. September auszusetzen.

Auch andere Bundesländer haben die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen, die seit Mitte März gilt, bisher nicht durchgesetzt. In zwölf Bundesländern wurden bisher 190.000 ungeimpfte Beschäftigte identifiziert. Bisher wurden allerdings nur in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg 70 Betretungsverbote ausgesprochen.

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