Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wirft dem E-Auto-Hersteller Tesla irreführende Werbung zu CO₂-Emissionen und mangelnde Aufklärung der Käufer beim Datenschutz vor. Der Verband hat den Konzern deshalb vor dem Landgericht Berlin verklagt. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage. Von Tesla gab es zunächst keine Reaktion.
Der VZBV kritisierte in der entsprechenden Erklärung am Dienstag insbesondere den sogenannten Wächter-Modus der Autos, mit dem geparkte Tesla-Fahrzeuge per Kamera ihre Umgebung überblicken. VZBV-Rechtsexperte Heiko Dünkel teilte mit:
"Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist."
Nutzer müssten stets von sämtlichen vorbeilaufenden Passanten Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Wer die Funktion nutze, verstoße gegen das Datenschutzrecht und riskierte ein Bußgeld, erklärte Dünkel. Der VZBV forderte in diesem Zusammenhang eine stärkere Zusammenarbeit zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und Datenschützern. Dass der Wächter-Modus trotz großer Datenschutzmängel zugelassen worden sei, weise auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin, sagte Marion Jungbluth, Leiterin der VZBV-Abteilung für Mobilität und Reisen.
Darüber hinaus warf der VZBV dem US-Autohersteller irreführende Werbeaussagen zur CO₂-Ersparnis beim Kauf seiner E-Autos vor. Demnach werbe Tesla im Internet für sein Model 3 mit einem CO₂-Ausstoß von null Gramm pro Kilometer und bezeichne es als seine Mission, den Übergang zur nachhaltigen Energie zu beschleunigen. Die Realität sehe aber anders aus:
"Was Tesla-Autos an CO₂ sparen, dürfen die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen. Und Tesla verdient daran."
Der Konzern habe nach eigenen Angaben allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden Dollar durch den Verkauf von Emissionsrechten verdient, die anderen Herstellern ermöglichten, die für ihre Fahrzeugflotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten, schrieb der VZBV in seiner Erklärung.
Der VZBV hatte Tesla nach eigenen Angaben bereits im Dezember 2021 abgemahnt und eine Teilunterlassungserklärung in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens erhalten.
Mehr zum Thema - Spionageverdacht: Tesla-Autos dürfen nicht beim Berliner LKA parken