Spionageverdacht: Tesla-Autos dürfen nicht beim Berliner LKA parken

Ein internes Schreiben des Berliner LKA fordert ein Parkverbot für Tesla-Pkws auf dem Gelände der Behörde. Grund sei die theoretische Möglichkeit, dass die Kamerasysteme der Autos Polizei-Dienststellen ausspionieren könnten. Ausgangspunkt war ein Fernsehbeitrag im ZDF.

In einem internen Rundschreiben informiert das Berliner Landeskriminalamt (LKA) seine Mitarbeiter über die Beweggründe der Anordnung. Demnach hätte ein Fernsehbeitrag des ZDF vom 5. Januar die Behörde für die Thematik sensibilisiert. Die Sendung trägt den Titel "Geheimagent Tesla – Wie das Kultauto Daten sammelt".

Der Inhalt des Rundschreibens wurde der Bild-Zeitung zugespielt. In dem ZDF-Beitrag wird dargestellt, dass sämtliche Tesla-Automodelle "permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes" anfertigen würden. Des Weiteren heißt es in dem Schreiben:

"Diese Aufnahmen (der Tesla-Kameras) werden auf im Ausland (Niederlande) befindlichen Servern der Firma Tesla dauerhaft gespeichert."

Aufgrund dieser Erkenntnisse warnt das LKA nun davor, dass "Tesla-Fahrzeuge Polizeidienststellen ausspionieren könnten". Die Aufforderung laute daher:

"Die übrigen Dienststellen sollen jetzt selbst prüfen, inwieweit sie Tesla-Fahrzeuge auf ihre Gelände oder in Objekte fahren lassen können."

Schon im August des Vorjahres berichtete das ZDF-Magazin Frontal über das Problem, im damaligen Falle jedoch mit möglichen nachteiligen Konsequenzen für die Nutzer von Tesla-Modellen selbst:

"Tesla-Autos können Videos und detaillierte Fahrdaten aufnehmen, speichern und an die Firmenzentrale senden. Die Daten gibt Tesla auch an Behörden weiter – mit Folgen für die Fahrer."

Wie die aufgezeichneten Tesla-Daten – sogar auch die der installierten Mikrophone – in den Niederlanden weiterverarbeitet werden, könnten die Nutzer eines Tesla demnach jedoch nicht erfahren, da das "nicht nachvollziehbar" sei. Nur der Hersteller selbst dieser Elektroautos weiß derzeit, welche Daten tatsächlich er auf dem Firmenserver landen und wie er sie verarbeiten lässt. Zumindest können die Daten anscheinend verschiedentlich "problemlos" angefordert werden. Das Unternehmen entscheide dabei über die Freigabe. 

Bezüglich des Berliner Landeskriminalamts bestätigte eine Sprecherin der Polizei dem Springer-Blatter Bild die Existenz des erwähnten Schreibens. Die Rundnachricht wurde demnach "am Mittwoch an alle Polizei-Dienststellen gesendet".

Das Verbot einer Einfahrt auf das jeweilige Gelände gilt laut Bild vorerst nur für das Berliner Polizeipräsidium und die Liegenschaften des LKA.

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