Staatsanwaltschaft München beschlagnahmt Wohnungen von Russen

Im Zuge der Sanktionen gegen Russland hat die Staatsanwaltschaft München I drei Wohnungen und ein Bankkonto von Russen beschlagnahmt. Es wäre nach derzeitigem Kenntnisstand bundesweit der erste Fall, bei dem nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Immobilien betroffen sind.

Im Zuge der Sanktionen gegen Russland hat die Staatsanwaltschaft München I drei Wohnungen und ein Bankkonto von Russen beschlagnahmt. "Es handelt sich nach derzeitigem Kenntnisstand bundesweit um den ersten Fall, bei dem nicht nur Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen "eingefroren", sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden", teilte Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Montag in München mit.

Die Wohnungen befinden sich den Angaben zufolge in München, auf dem Konto gingen derzeit monatliche Mietzahlungen von rund 3.500 Euro ein. Die Beschlagnahmung sei nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft möglich, da der Beschuldigte Mitglied der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation sei. Beschuldigt werde auch seine Ehefrau mit gemeldetem Wohnsitz in München.

Der Abgeordnete stehe seit dem 23. Februar auf der Liste der sanktionierten Personen. Er habe damals im russischen Parlament für eine Entschließung gestimmt, die den russischen Präsidenten Wladimir Putin aufforderte, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine, die selbst ernannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk, als unabhängige Staaten anzuerkennen.

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(rt de/dpa)