Gerhard Schröder (SPD) wehrt sich gegen die vom Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossene Streichung seiner Privilegien als Alt-Bundeskanzler. In einem Schreiben an den Vorsitzenden dieses Gremiums, Helge Braun (CDU), forderte Schröders Anwalt, dem Altkanzler einen "prüffähigen und damit rechtsmittelfähigen Bescheid" zuzustellen.
Das Schreiben soll der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. Zuvor hatten das Nachrichtenportal The Pioneer, die Bild-Zeitung und die Süddeutsche Zeitung bereits darüber berichtet.
In dem Schreiben heißt es, der Altkanzler habe "über die Medien" erfahren, dass sein Büro "ruhend gestellt" werden solle und "die dem Büro zugeordneten Stellen 'abgewickelt' werden sollen". Und weiter heißt es wörtlich:
"Dieser Entscheidung liege die Feststellung zugrunde, dass er keine 'fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt' mehr wahrnehme." Diese Feststellung werde nicht näher begründet.
Der Anwalt fügte hinzu:
"Dies mag daran liegen, dass für den Entzug dieser 'Privilegien' tatsächlich ein anderer Grund verantwortlich war und ist, der aber nicht weiter angesprochen werden sollte. Den 'Gazetten' ist aber auch nicht zu entnehmen, was der Haushaltsausschuss eigentlich unter den 'fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt' versteht."
Weiter heißt es:
"Ein wie den Medien zu entnehmender Beschluss des Haushaltsausschusses ist evident rechts- und verfassungswidrig."
Eine gerichtliche Klärung stehe "trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen 'Hetzjagd'" nicht "an vorderster Front". Der Anwalt würde "sich über die Chance freuen, im Wege des Gesprächs eine für alle Seiten annehmbare Regelung 'auf Augenhöhe' erreichen zu können".
Schröder, langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin, stand wegen seiner Verbindungen nach Russland immer wieder unter Druck. Nach der Eskalation in der Ukraine nahm dieser öffentliche Druck weiter zu. Es wurden auch mehrere Anträge zum Parteiausschluss gestellt.
Mitte Mai hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages für die Abwicklung dieses Altkanzler-Büros votiert. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz behält der frühere Bundeskanzler dem Ausschussbeschluss zufolge auch weiterhin.
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(rt de/dpa)