Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium, dessen Tätigkeit vom Robert Koch-Institut koordiniert wird. Wie aus der Pressemitteilung der STIKO vom Donnerstag hervorgeht, ist ein Beschlussentwurf zur Impfung gegen Affenpocken in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen. Daher gelte die ebenfalls heute ausgesprochene Impfempfehlung gegen Affenpocken bis zum Erhalt der Ergebnisse aus dem Stellungnahmeprozess erst einmal vorläufig. Jenseits des Vorbehalts werde die Impfung jedoch schon einmal Personen ab 18 Jahren empfohlen, die mit Affenpocken in Kontakt gekommen sind oder in Kontakt kommen könnten.
Dazu führt die Behörde aus, dass die prohylaxische Impfung nach einem engen körperlichen Kontakt, nach einem intimen Kontakt oder nach dem Kontakt in einer Wohnung innerhalb von 14 Tagen durchgeführt werden sollte.
Außerdem sollten sich entsprechend der STIKO-Empfehlung auch die Personen schon vor Abschluss des Stellungnahmeprozesses einer Indikationsimpfung unterziehen, die beispielsweise ohne ausreichende Schutzbekleidung mit einer infizierten Person in Kontakt gewesen sind.
Als ausreichende Schutzkleidung im Kontakt mit erkrankten Personen definiert die STIKO – wie schon im Fall der Coronaviren – FFP2-Masken, medizinischen Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und Schutzkittel.
Darüber hinaus empfiehlt die STIKO die Indikationsimpfung grundsätzlich für Männer mit gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakten mit wechselnden Partnern und für medizinisches Laborpersonal, das mit infektiösem Orthopockenmaterial in Kontakt kommt.
Zurzeit sei der Impfstoff nur eingeschränkt verfügbar, weswegen die STIKO empfiehlt, exponierten Personen die Impfung bevorzugt anzubieten. Nach zwei Impfungen im Abstand von 28 Tagen sei man grundimmunisiert. In Deutschland seien der Behörde bislang 130 Fälle der Affenpockenerkrankung bekannt geworden.
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