Nach Bahnunglück in Bayern: Ermittlungen gegen drei Bahnmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung

Nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hat die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren gegen drei Personen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Es handle sich dabei um Mitarbeiter der Deutschen Bahn.

Die Staatsanwaltschaft München II hat nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen ein Ermittlungsverfahren gegen drei Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Bei den Beschuldigten handele es sich um Mitarbeiter der Deutschen Bahn, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München war am Freitagmittag kurz nach der Abfahrt entgleist.

Vier Frauen und ein 14-Jähriger aus der Region starben, rund 40 Menschen wurden verletzt. Eine Frau ist weiter in einem kritischen Zustand. Unter den getöteten Frauen sind auch zwei Mütter aus der Ukraine, die mit ihren Kindern nach Bayern geflüchtet waren.

Die Ermittlungen zur Unfallursache führt eine Sonderkommission "Zug". Auch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung ist beteiligt.

Die Deutsche Bahn teilte mit, sich wegen der laufenden Ermittlungen derzeit nicht äußern zu können. "Selbstverständlich setzen wir alles daran, die ermittelnden Behörden bei der Aufklärung der Unfallursache zu unterstützen", sagte ein Bahnsprecher am Dienstag.

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(dpa/rt)