Gerhard Schröder verliert einen Teil seiner Sonderrechte als Altkanzler

Der Bundestag hat Altkanzler Gerhard Schröder einen Teil seiner Sonderrechte als früherer Regierungschef in Deutschland entzogen. Der Haushaltsausschuss beschloss am Donnerstag die Abwicklung seines Büros.

Der wegen seiner Russland-Kontakte in der Kritik stehende Altbundeskanzler Gerhard Schröder muss auf einen Teil seiner ihm als Ex-Kanzler zustehenden Rechte verzichten. Der Haushaltsausschuss des Bundestags beschloss am Donnerstag die Abwicklung seines Büros, wie die dpa aus Ausschusskreisen erfuhr.

Der Haushaltsausschuss folgte mit seiner Entscheidung mehrheitlich dem gemeinsamen Antrag der drei Koalitionsparteien SPD, FDP und Grüne. Das verbliebene Personal, das bislang das Schröders Büro betreut hatte, soll anderweitige Aufgaben übernehmen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und Personenschutz hat der Altkanzler aber weiterhin. Die Union hätte dem SPD-Politiker am liebsten auch sein Ruhegehalt gestrichen. Sie warf Schröder unter anderem vor, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden.

Bisher stehen Altbundeskanzlern und Altbundeskanzlerinnen ein von ihrer Amtszeit abhängiges Ruhegehalt sowie auf Lebenszeit auch ein Büro mit mehreren Mitarbeitern, ein Fahrer und eine Erstattung von Reisekosten zu. Nun behauptet die Ampelkoalition, die Alimentierung früherer Bundeskanzler und Bundespräsidenten generell neu regeln zu wollen.

In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag werden Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Präsident Wladimir Putin nicht genannt. Hintergrund ist die Befürchtung, dass dies rechtlich angreifbar wäre. Es soll nicht der Eindruck entstehen, der Altkanzler werde für eine umstrittene Meinung bestraft.

Vor dem Beschluss des Haushaltsausschusses hatte sich das Europaparlament mit großer Mehrheit für EU-Sanktionen gegen den Altbundeskanzler ausgesprochen. Der Schritt dürfte den Druck auf die zuständige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den Außenbeauftragten Josep Borrell erhöhen, einen Vorschlag für die Aufnahme Schröders auf die EU-Sanktionsliste vorzulegen. Sollte dieser dann angenommen werden, könnten in der EU vorhandene Vermögenswerte Schröders eingefroren werden.

Der politische Korrespondent der Welt Thomas Vitzthum nannte die Entscheidung einen "beispiellosen Vorgang, den es so noch nie gab". Er zeigte jedoch Verständnis dafür, wie auch für die ausdrücklich unehrliche Begründung des Antrags.

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rt de / dpa