Prozess wegen homophober Äußerungen: Anklage sieht Bremer Pastor als schuldig an

Im Berufungsprozess um den wegen Volksverhetzung verurteilen Bremer Pastor Olaf Latzel hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Montag ihre Plädoyers. Entschieden wurde auch über einen Befangenheitsantrag.

In einem Berufungsprozess wegen Volksverhetzung hat die Staatsanwaltschaft erneut einen Schuldspruch gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel gefordert. Zwei Verteidiger des evangelischen Geistlichen plädierten dagegen am Montag auf Freispruch. Der konservative Theologe hatte 2019 bei einem Eheseminar abwertende Äußerungen über Homosexuelle und Gendertheorien gemacht, die das Amtsgericht im Jahr 2020 als Volksverhetzung einstufte.

In seinem Schlusswort sagte Latzel:

"Ich wollte niemanden und werde niemanden als Mensch diskreditieren"

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt ihm dagegen seine Äußerungen vor wie: "Überall laufen diese Verbrecher rum vom CSD (Christopher Street Day)". Damit werde zu Hass aufgestachelt und "unmittelbar in die Menschenwürde einzelner Menschen eingegriffen".

Die Verteidigung argumentierte, dass Latzels theologische Einstellung zu Homosexualität bibelkonform sei. Die Äußerungen seien dazu erst ein halbes Jahr später im Internet öffentlich gemacht und nach Bekanntwerden von Kritik auch sofort wieder zurückgezogen worden. Ein Urteil des Landgerichts ist für kommenden Freitag (20.5.) angesetzt.

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(dpa/rt)