Botschafter Melnyk: Berliner Polizei muss "skandalöse Entscheidung" widerrufen

Die Berliner Polizei hat das Zeigen verschiedener Fahnen bei den Gedenkveranstaltungen am 8. und 9. Mai verboten. Dass auch die ukrainische Flagge unter das Verbot fällt, empört den medial sehr präsenten Botschafter des Landes in Deutschland.

Der umstrittene ukrainische Botschafter Andrei Melnyk hat die Berliner Polizei aufgefordert, Auflagen für Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen zum 77. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs rückgängig zu machen. Dazu gehört beispielsweise, dass auf dem Gelände oder in der Nähe von 15 Gedenkstätten und Mahnmalen weder russische noch ukrainische Fahnen gezeigt werden dürfen. Melnyk twitterte am Freitagabend:

"Liebe Regierende Bürgermeisterin @FranziskaGiffey, diese skandalöse Entscheidung der @polizeiberlin muss WIDERRUFEN werden."

Diese sei eine Ohrfeige für die Ukraine und ein Schlag ins Gesicht des ukrainischen Volkes.

Zu den Polizei-Auflagen gehört außerdem, dass Uniformen oder Uniformteile - auch in abgewandelten Formen - sowie Marsch- oder Militärlieder verboten sind. Untersagt ist außerdem das Z-Symbol. Der Buchstabe wird von Befürwortern des Krieges genutzt. Ausgenommen von den Regelungen sind nach Polizeiangaben jedoch Veteraninnen und Veteranen des Zweiten Weltkrieges, Diplomaten sowie Vertreter und Delegationen von Staaten.

Mit einem Großaufgebot will die Berliner Polizei die geplanten Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen begleiten. Insgesamt sollen dafür nach Angaben eines Sprechers rund 3.400 Polizisten an diesem Sonntag und Montag im Stadtgebiet unterwegs sein.

Angesichts der russischen Militäroperation in der Ukraine wird eine "sehr sensible Gefährdungslage" erwartet. Es gelte, ein würdevolles Gedenken an Gedenkstätten sowie Mahnmalen zu schützen - und zugleich eine "Instrumentalisierung des Gedenkens" zu verhindern, teilte Polizeipräsidentin Barbara Slowik am Freitag mit.

Trotz der scharfen Kritik des Botschafters erklärte die Berliner Polizei am Sonnabend, an den verkündeten Auflagen für die Veranstaltungen festzuhalten. 

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rt/dpa