Gut 1,1 Millionen Menschen haben Ende 2021 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen, laut einer offiziellen am Donnerstag veröffentlichten Zahl. Das waren knapp 24.000 beziehungsweise 2,2 Prozent mehr als Ende 2020, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte.
Solche Sozialleistungen erhalten Erwachsene, die dauerhaft ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können und somit Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten. Die Höhe entspricht in in etwa dem Niveau von "Hartz IV". Etwas weniger als die Häfte 47,5 Prozent, erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung, sie konnten wegen einer Krankheit oder Behinderung täglich keine drei Stunden arbeiten.
Mehr als die Hälfte (52,5 Prozent) der Empfänger erhielten Grundsicherung im Alter. In Zahlen sind es 589.000 Menschen, die diese Leistung erhalten, welche ab einer bestimmten Altersgrenze gezahlt wird, die vom Jahrgang abhängt. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf bisher 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2021 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und zehn Monaten. Stand April handelt es sich laut dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei einem Fünftel um Personen, die über kein angerechnetes Einkommen verfügen, während bei 35 Prozent das Einkommen aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung weniger als 400 Euro beträgt.
Die Zahlen sind stetig angestiegen. Im Jahr 2003 waren es noch insgesamt weniger als 450.000 Menschen, die diese Hilfen beantragt haben. Politik- und Wirtschaftswissenschaftler sehen auch die seit den 1990er-Jahren starke angestiegene Ausweitung des Niedriglohnsektors als ursächlich für die Notwendigkeit vieler Menschen, den Lebensunterhalt zusätzlich vom Staat aufbessern zu lassen – zumal im Alter.
Wegen der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie im Juli sollen Empfänger von Sozialleistungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kinder einen 100-Euro-Einmalbonus erhalten sollen, der zusätzlich zum Kindergeld über die Familienkassen ausgezahlt wird. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Ampelkoalition hervor, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch verabschiedete. Kritik daran kam unter anderem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der angesichts der "dahinschmelzenden Kaufkraft" für eine dauerhafte und spürbare Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung plädiert. Der einmalige Heizkostenzuschuss werde außerdem absehbar kaum ausreichen, um die Preisentwicklungen in diesem Jahr aufzufangen.
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