Giffey: "Prorussische Demos" erlaubt, Z-Zeichen verboten

Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, hat am Dienstag im ZDF die Rechtsauffassung des Landes zu prorussischen Demonstrationen dargelegt. Das Zeigen des "Z"-Zeichens ist nach ihren Worten verboten und wird strafrechtlich verfolgt, "prorussische Demonstrationen" und das Zeigen der russischen Flagge fielen dagegen unter die Versammlungsfreiheit.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat im ZDF-Morgenmagazin am Dienstag zu dem "prorussischen" Autokorso in Berlin Stellung bezogen. Auf die provokante Frage der sichtlich empörten ZDF-Moderatorin Dunja Halali differenzierte die Politikerin. Sie erinnerte daran, dass die Innensenatorin das Z-Zeichen als "Symbol der Unterstützung für den Angriffskrieg" eingestuft und verboten habe. Das Zeigen dieses Zeichens werde strafrechtlich verfolgt. 

Bei dem Autokorso seien die wenigen Fahrzeuge, auf denen das Z-Zeichen angebracht war, polizeilich erfasst worden, Strafverfahren seien eingeleitet, sagte Giffey. 

Dagegen fielen "prorussische Demonstrationen" an sich und das Zeigen der russischen Fahne unter die Versammlungsfreiheit und könnten nicht verboten werden, betonte die Regierende Bürgermeisterin. Und weiter: 

"Wir begleiten das, wir sind sehr gegen jegliche Form von Angriffskriegunterstützung, das wird auch unterbunden, das wird strafrechtlich verfolgt. Aber wir können nicht eine angemeldete Demonstration unter dem Motto 'Gegen die Diskriminierung russischsprechender Menschen' einfach verbieten. Es fällt unter die Versammlungsfreiheit. Wir verfolgen das, was strafrechtlich relevant ist." 

Am Sonntag hatten Menschen mit rund 400 Autos an einer Demonstrationsfahrt durch Berlin teilgenommen. Sie protestierten gegen die zunehmende Diskriminierung und Anfeindung russischsprachiger Mitbürger in Deutschland. Die Teilnehmer schmückten ihre Autos mit russischen Flaggen, aber auch mit Flaggen anderer früherer Sowjetrepubliken oder sogar der Sowjetunion. Auf mitgeführten Schildern war unter anderem zu lesen "Hört auf, Russen zu hassen" und "Unsere Kinder haben Angst, nach draußen zu gehen".

Über die Bedeutung, den Erfinder und die Entstehungsgeschichte des "Z"-Symbols hatte RT DE am 10. März berichtet. Seine Verwendung in Deutschland steht nach § 140 StGB möglicherweise unter Strafe – zumindest wird diese Auffassung von den Generalstaatsanwaltschaften und den Innenministern fast aller Länder vertreten. Gerichtliche Entscheidungen dazu gibt es derzeit indes noch nicht.  

Mehr zum ThemaIrgendwann platzt der Kragen: Wie weit reicht die Geduld der Russlanddeutschen?