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Corona-Boni: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Grünen-Vorstand ein

Die Ermittlungen gegen den früheren Bundesvorstand der Partei Bündnis 90/ Die Grünen wegen des Anfangsverdachts der Untreue sind von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt worden. In dem Fall ging es um einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro, den sich die Vorstandsmitglieder der Partei im Jahr 2020 gewährt hatten.
Corona-Boni: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Grünen-Vorstand einQuelle: www.globallookpress.com © Chris Emil Janssen / imago-images/ Global Look Press

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen den früheren Bundesvorstand der Partei Bündnis 90/Die Grünen wegen der Zahlung eines einmaligen "Corona-Bonus" eingestellt, da sich der Anfangsverdacht der Untreue nicht bestätigt habe, so der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Mittwoch. 

Eine Sprecherin der Grünen bestätigte: "Wie uns die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat, wurde das Verfahren eingestellt. In ihrer Begründung teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Der Sachverhalt ist damit abgeschlossen."

Bei den Ermittlungen ging es um die Zahlung sogenannter Corona-Boni in Höhe von 1.500 Euro pro Person im Jahr 2020 an alle Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle. Die Zahlung diente als Ausgleich für die Belastungen, die durch die Arbeit im Homeoffice und den Umbau des Gebäudes entstanden waren. Der Bonus wurde auch an die sechs Mitglieder des Bundesvorstands ausgezahlt. Laut Angaben der Rechnungsprüfer war dies jedoch nicht durch die parteiinternen Regelungen gedeckt.

Annalena Baerbock geriet im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen, weil sie es versäumt hatte, die Sonderzahlungen der Partei beim Bundestag als Nebeneinkünfte zu deklarieren. Infolge von Medienberichten gingen Anzeigen von Privatpersonen gegen den Grünen-Bundesvorstand ein. Nach Angaben der Grünen hatten parteiinterne Rechnungsprüfer die Zahlungen an den Vorstand im Frühjahr beanstandet. Anfang Januar begannen die Ermittlungen der Anklagebehörde der Hauptstadt. Es gehe dabei um die niedrigste Verdachtsstufe, so die Staatsanwaltschaft damals.

Zum Grünen-Vorstand gehörten damals die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck, außerdem Michael Kellner, Jamila Schäfer, Ricarda Lang und Marc Urbatsch. Die damalige Spitzenkandidatin Baerbock hatte den Fehler eingestanden und als "blödes Versäumnis" bezeichnet.

Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft erstrecken sich auch auf Emily Büning, die zuvor zur politischen Geschäftsführerin der Partei gewählt worden war. Nach Auskunft der Grünen betraf das Ermittlungsverfahren Büning in ihrer ehemaligen Rolle als organisatorische Geschäftsführerin der Partei wegen möglicher Beihilfe zu den bereits bekannten Corona-Boni-Vorwürfen.

Die damaligen Vorstandsmitglieder teilten später mit, dass die Gelder später zurückgezahlt worden seien. Inzwischen wurde ein neuer Bundesvorstand gewählt. 

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