Die deutschen Bundesländer wollen die aktuellen schärferen Corona-Regeln noch einmal verlängern, bis voraussichtlich Anfang Mai. Das geht nach einem Bericht des Business Insider aus einem Beschlussvorschlag der Länder für die Gesundheitsministerkonferenz am Montagnachmittag hervor.
Nach geltender Rechtslage sollen spätestens am 2. April bundesweit fast alle Corona-Regeln wegfallen. Nach dem Beschluss des neuen Infektionsschutzgesetzes am 20. März galt das Datum als Übergangsfrist. Doch nun sollen dem Medienbericht zufolge etwa die Maskenpflicht in Innenräumen, die sogenannten 2G- oder 3G-Regelungen in Restaurants und Bars sowie Teilnehmer-Obergrenzen bei Veranstaltungen nochmals bis mindestens Mai gelten. Zur Begründung für die Verlängerung heißt es demnach in dem Vorschlag:
"Gerade mit Blick auf die derzeitige Infektionslage benötigen die Länder robuste Befugnisse für die erforderlichen Schutzmaßnahmen."
Das Problem sehen die Länder laut Business Insider vor allem in den gesetzlichen Regelungen zu den sogenannten Basisschutzmaßnahmen und der Hotspot-Regel. Ab dem 2. April sollten lediglich Maßnahmen wie etwa Tests und Masken in Alten- und Pflegeheimen oder Mund-Nasen-Schutz in Bussen, Bahnen und Flugzeugen gelten.
Nur bei einer besonders kritischen Corona-Lage, die seitens des jeweiligen Landesparlaments festgestellt worden wäre, hätten die Länder noch die Möglichkeit, die sogenannte Hotspot-Regel anzuwenden, um noch schärfere Maßnahmen verhängen zu können. Doch festgelegte Voraussetzungen hierfür – wie etwa konkret bezifferte Schwellenwerte – würden laut Kritikern fehlen.
Laut Business Insider würden die Länder fordern, dass man ganz genau definiere, was ein Hotspot sei bzw. ab wann Hotspot-Regelungen beschlossen werden könnten. So heißt es dem Blatt zufolge im Papier:
"Für das Bestehen eines 'Hot Spots' müssen geeignete Kriterien klar und vollziehbar vorgegeben werden. Die Kriterien des Gesetzes, wie z. B. 'erhöhte Pathogenität' oder 'besonders hohe Anzahl von Neuinfektionen/ besonders starker Anstieg an Neuinfektionen' oder 'Überlastung der Krankenhauskapazitäten', sind ohne weitere Erläuterung und Vorgaben nicht rechtssicher handhabbar und lassen divergierende Anwendungen in den Ländern befürchten. Hier sollten zumindest weitergehende Auslegungshinweise gegeben werden, ohne dass konkrete Grenzwerte festgelegt werden."
Zudem solle klargestellt werden, dass es sich bei einem Hotspot auch um ein ganzes Bundesland handeln könne. Die Länder wollen die Verlängerung der Übergangsregelung demnach nun dafür nutzen, um das Gesetz zu konkretisieren.
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