"Werbeverbot" für Schwangerschaftsabbrüche wird gekippt

Für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es gesetzliche Hürden in Deutschland. Dazu gehört bislang auch ein weitgehendes Verbot für Ärzte, auf ihren Webseites über Abbrüche zu informieren. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, dass das Verbot fallen soll.

Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht, der "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet. Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll dem Beschluss vom Mittwoch zufolge aufgehoben werden. Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Der FDP-Politiker nannte es im ZDF-Morgenmagazin einen "untragbaren Zustand", dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren und mit dem Staatsanwalt drohe. Deshalb streiche man diese Norm. Buschmann sagte gegenüber dem ZDF:

"Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen."

Das sei rechtlich ausgeschlossen. Frauen müssten sich über Methoden und mögliche Risiken bestmöglich informieren können, erklärte Buschmann später. Und er ergänzte:

"Für einige Frauen führt der Weg direkt zur Ärztin oder zum Arzt ihres Vertrauens. Andere suchen erst eine Ärztin oder einen Arzt sowie Rat im Internet. Wir möchten, dass den Frauen in Deutschland beide Wege offenstehen."

Zugleich gebe es weiterhin gesetzliche Regelungen gegen "anpreisende und anstößige Werbung". Niemand müsse sich Sorgen machen, dass es beispielsweise reißerische Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geben werde. Auch das Niveau an Schutz für ungeborenes Leben ändere sich nicht.

In Deutschland etwa ist ein Schwangerschaftsabbruch nach dem umstrittenen Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar. Für die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft sind Abtreibungen aber dann entkriminalisiert, wenn es vorher eine Beratung gegeben hat, gesundheitliche Gefahr besteht oder die Schwangerschaft infolge eines Sexualdelikts entstanden ist.

Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte wegen "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch", die aufgrund der noch gültigen Regelung nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, sollen zudem aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden.

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) nannte die Abschaffung von Paragraf 219a am Mittwoch "überfällig":

"Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig."

Zudem wolle die aktuelle Bundesregierung eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung einsetzen. Die selbstbestimmte Familienplanung sei ein Menschenrecht.

Bayerns Frauenministerin Ulrike Scharf (CSU) kritisierte hingegen die geplante Abschaffung des Paragrafen 219a. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen werde dadurch "definitiv nicht verbessert." Scharf ergänzte:

"Die Frauen, befinden sich - oft alleine - in einer emotionalen Ausnahmesituation und brauchen Hilfe bei der schwierigen Entscheidungsfindung."

Ausführliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten, die als gesetzliche Berater ausgeschlossen seien und den Schwangerschaftsabbruch vornähmen, seien nicht notwendig, so Scharf. Es bestehe hier kein Informationsdefizit.

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(rt de/dpa)