Bundeskabinett beschließt Mindestlohn von 12 Euro

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland auf 12 Euro zum 1. Oktober auf den Weg gebracht. Zum 1. Juli ist bereits eine Anpassung auf 10,45 Euro geplant.

Das Bundeskabinett hat die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro auf den Weg gebracht. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, verabschiedete das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Dem Entwurf zufolge soll zum 1. Oktober die gesetzliche Lohnuntergrenze in einem außerplanmäßigen Schritt auf diesen Betrag angehoben werden.

Heil erklärte im Morgenmagazin des ZDF, dass man den Mindestlohn erhöht, damit er armutsfester werde. Dieser Schritt sei notwendig und stütze die Kaufkraft in Deutschland. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro und gilt für alle Arbeitnehmer. Von der Erhöhung sollen bis zu 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren. Im Gesetzentwurf wird die Erhöhung auch mit steigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten begründet. Es stelle sich die Frage, ob eine Vollzeitbeschäftigung zur "Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage" reicht.

Bereits zum 1. Juli ist eine Anpassung auf 10,45 Euro geplant. Zum 1. Oktober soll dann die Lohnuntergrenze einmalig außerhalb der üblichen Schritte angehoben werden. Im Normalfall orientiert sich der Mindestlohn an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland.

Arbeitgeber sehen durch die höhere gesetzliche Untergrenze die Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften geschwächt. Die Bundesvereinigung hatte zuletzt kritisiert, dass die Festsetzung durch die Mindestlohnkommission und nicht durch die Bundesregierung erfolgen solle und drohte mit einer Klage. Laut dem Gesetzesentwurf soll über künftige Anpassungen wieder die Mindestlohnkommission entscheiden. Die nächste Entscheidung steht am 30. Juni 2023 an. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies die Kritik des Arbeitgeberverbandes als "realitätsfern" zurück. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell erklärte:

"Der einzige Staatslohn ist der Dumpinglohn, der nur mit staatlichen Zuschüssen zum Existieren reicht."

Die Erhöhung sei eine Wertschätzung der Arbeit. Der Gewerkschaftsbund kritisierte jedoch die Ausweitung der Minijobgrenze, die künftig an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt werden soll. Millionen Beschäftigte seien weiter nicht sozialversichert, die Chance auf eine Reform wurde vertan.

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