Der beliebte Messenger-Dienst Telegram gerät zunehmend in das Visier der Sicherheitsbehörden. So legte etwa das Bundeskriminalamt (BKA) anhand einer Pressemitteilung seine Überzeugung dar, dass sich die Plattform zunehmend zu einem "Medium der Rasikalisierung" entwickle. Dieser "besorgniserregenden Entwicklung", müsse Einhalt geboten werden, erklärte BKA-Chef Holger Münch. "Insbesondere die Corona-Pandemie hat dazu beigetragen, dass sich Menschen auf der kostenlosen App radikalisieren, andere bedrohen oder sogar Mordaufrufe veröffentlichen."
Zur Aufklärung entsprechender Straftaten richtete das BKA eine sogenannte Taskforce ein. Eine "Zusammenarbeit mit Telegram" werde zwar angestrebt, notfalls werde man Maßnahmen aber auch dann treffen, "wenn Telegram nicht kooperieren sollte", teilte Münch zudem mit.
Wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun am Freitag auf Twitter erklärte, habe die Bundesregierung Kontakt zum Messenger-Dienst Telegram herstellen können.
"Wir haben Kontakt zur Konzernspitze von Telegram hergestellt. In einem ersten konstruktiven Gespräch zur weiteren Zusammenarbeit haben wir vereinbart, den Austausch fortzusetzen und zu intensivieren. Dieser Schritt ist ein guter Erfolg, auf dem wir aufbauen werden."
Dass es dem Bundesinnenministerium schlussendlich gelungen sei, direkten Kontakt zum 2013 gegründeten Unternehmen mit Sitz in Dubai herzzustellen, bestätigte auch ein Sprecher des Ministeriums gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Ja, "ein konstruktives Gespräch mit Vertretern aus der Konzernspitze von Telegram per Videokonferenz" habe stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit soll die Unternehmensspitze des Messengerdienstes ihren Willen zur größtmöglichen Kooperationsbereitschaft mit den deutschen Behörden zum Ausdruck gebracht haben.
Der erfolgreiche erste Kontakt soll demzufolge über eine von der Suchmaschine Google vermittelte E-Mailadresse zustande gekommen sein, wie verschiedene Medien einhellig berichten. Delete
Indes hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann den Telegram-Betreibern mit Zwangsvollstreckung und strafrechtlicher Verfolgung auch außerhalb der EU gedroht. Der Verbreitung von Hass und Hetze über die Plattform müsste ein Riegel vorgeschoben werden. Entsprechende Inhalte gelte es letztendlich zu entfernen, forderte Buschmann einem Vorabbericht zufolge gegenüber der Rheinischen Post und dem Bonner General-Anzeiger.
"Die Rechtslage ist eindeutig. (…) Wir werden beispielsweise prüfen, ob und wo Telegram Vermögen hat, in das wir im Falle eines rechtskräftigen Bußgeldbescheides vollstrecken können."
Telegram müsse einen "Ansprechpartner für deutsche Behörden" für den Fall benennen, dass auf der Plattform zu Straftaten aufgerufen werde, indem etwa sogenannte Feindeslisten veröffentlicht würden, hatte Buschmann gefordert. Telegram komme dieser Verpflichtung bislang nicht nach.
Dieser hochrangige Ansprechpartner soll nun in der Tat von Telegram benannt worden sein. Der Sprecher des Innenministeriums erklärte gegenüber dem RND: "Das Bundesinnenministerium wertet diesen hergestellten Kontakt als großen Erfolg und wird den weiteren Austausch mit Telegram fördern und intensivieren".
Den deutschen Behörden gelang es bisher nicht, Anhörungsschreiben in NetzDG-Verfahren Telegramauch erfolgreich zuzustellen. Dies gelte laut Buschmann auch für zwei aktuell gegen die digitale Plattform anhängige Bußgeldverfahren. Als Nächstes werde man daher nun "den Weg der öffentlichen Zustellung gehen, indem wir eine Benachrichtigung im Bundesanzeiger veröffentlichen. Wir werden also nicht lockerlassen", so Buschmann. Man verfüge über das gewisse Maß an Ausdauer, "um an das Unternehmen heranzukommen".
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