Am 15. März tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Beschäftige in der Pflegebranche müssen dann ihren Impfstatus dem Arbeitgeber nachweisen – sonst droht ihnen die Kündigung. Doch am Montag gab das Bundesgesundheitsministerium erstmals zu, dass die partielle Impfpflicht wohl nicht konsequent umgesetzt werden kann, wie der Spiegel am Dienstag berichtete.
So können vorerst auch nach dem 16. März zumindest in Einzelfällen Ungeimpfte weiterhin in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Zweifel an der Umsetzbarkeit der Impfpflicht gibt es bereits seit Wochen. Gesundheitsämter und Landesdirektionen in mehreren Bundesländern hatten angekündigt, nicht ausreichend Personal zu haben, um die Nachweise überprüfen zu können.
Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht jeweils "über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens". Das verriet ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage von Business Insider. Angeblich würden alle "Umstände des Einzelfalles" geprüft werden. Weiter hieß es:
"Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden."
Unklar ist, wie schnell das im jeweiligen Fall gehen wird. Mehrfach hatten im Vorfeld besonders Gesundheitsämter in Ostdeutschland, aus Thüringen, Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vor einer Nichtumsetzbarkeit der Impfpflicht gewarnt. Auch Elke Bruns-Philipps vom Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes sieht knapp sechs Wochen vor Einführung der umstrittenen Impfpflicht Grund zur Skepsis.
Sie geht davon aus, dass bei etwa fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege. Daher werde eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen, sagte Bruns-Philipps der Rheinischen Post. Sie meint:
"Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist – die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können."
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, will die Fristen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht verlängert wissen. Er erklärte gegenüber der dpa:
"Die Impfpflicht für medizinisch-pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden. [...] Gesundheitsämter, Ordnungsbehörden und Arbeitgeber sehen sich nicht in der Lage, das Mammutwerk bis zum 15. März ohne schwere Verwerfungen durchzusetzen"
Gesundheitsminister Karl Lauterbach müsse klar sein, dass die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken in Gefahr sei.
Das Bundesgesundheitsministerium will das Problem der konsequenten Umsetzbarkeit nun zunächst mit einem neuen Meldesystem, niedrigschwelligen Impfangeboten sowie dem exklusiven Zugang zu dem neuen Impfstoff von Novavax beheben. Einen entsprechenden Antrag präsentierte Lauterbachs Ministerium auf der Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag. Demnach sollen die Länder bis Mitte Februar sämtliche Impfquoten an das Gesundheitsministerium übermitteln. Ob das in dieser kurzen Zeitspanne logistisch umsetzbar ist, bleibt allerdings offen.
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