Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) arbeitet an einem gemeinsamen Votum in der Bundesregierung zu der von Estland beantragten Weitergabe von Artilleriegeschützen an die Ukraine. Wie eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte, liefen dazu Abstimmungen mit den zuständigen Ressorts, da eine Entscheidung gemeinsam gefunden werden müsse:
"Das gemeinsame Votum wird nach Abstimmung in der Bundesregierung dann durch das BMVg an Estland übermittelt."
Die Sprecherin teilte mit, es gehe um Haubitzen vom Modell D-30 (122 Millimeter). Sie waren Mitte der 1950er Jahre in der Sowjetunion entwickelt worden. Die ehemalige Nationale Volksarmee (NVA) der DDR verfügte über mehr als 400 der Geschütze. Anfang der 1990er Jahre wurden einige dieser Haubitzen "per Länderabgabe" an Finnland abgegeben. Finnland verkaufte – nach Deutschlands Genehmigung – einen Teil an Estland weiter. Auch Estland verpflichtete sich "per Endverbleibsklausel" gegenüber Deutschland, vor einer Weitergabe an Dritte die Zustimmung Deutschlands einzuholen.
Nach Angaben des BMVg sei neben der deutschen Billigung auch die Zustimmung von Finnland notwendig. Die Vertragsunterlagen sind nach Informationen der dpa zunächst nicht gefunden worden, der Inhalt jedoch bekannt. Das Ministerium erklärte dazu, die Dokumente würden nur eine gewisse Zeit lang aufbewahrt und dann in eine Langzeitarchivierung gehen.
Mehr zum Thema - Neue Falken Mittelosteuropas? Tschechien spendet Ukraine Munition für 152-Millimeter-Haubitzen
(dpa)