Die sächsische Regierung plant als Ersatz für die derzeit im Freistaat geltende Corona-Notfallverordnung eine neue Auflage, die vom 6. Februar bis zum 6. März 2022 gelten soll. Die Eckpunkte der geplanten Maßnahmen hat die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping am Dienstag in einer Online-Pressekonferenz vorgestellt.
Im Großen und Ganzen ändert sich nur wenig für die Sachsen und deren Gäste: Es bleibt bei den im Vergleich zu anderen Ländern besonders strengen Beschränkungen in Handel, Kultur und Gastgewerbe. Auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske anstelle der in vielen anderen Bundesländern üblichen medizinischen Masken bleibt unverändert.
Gestrichen wird die noch strengere Hotspot-Regelung, wobei Köpping ankündigte, sie kurzfristig wieder einführen zu können, sollten die Inzidenzzahlen oder die Bettenbelegung "auf Intensiv- und Normalstationen" wieder steigen. Derzeit haben Sachsen und Thüringen, die vor einigen Wochen noch als Corona-Hotspots galten, die deutschlandweit niedrigsten Inzidenzzahlen: 377 in Sachsen und 310 in Thüringen. Der vor Kurzem am schwersten betroffene Erzgebirgskreis hat aktuell Inzidenzzahlen unter 200.
Noch ein wenig mehr von der offiziellen Statistik aus der Pressekonferenz: 60 Prozent der positiv Getesteten sind vermutlich von der Omikron-Variante betroffen. Auf Normalstationen sächsischer Krankenhäuser liegen heute 372 Patienten, die positiv auf COVID-19 getestet sind, auf Intensivstationen sind es weitere 211.
Die wenigen geplanten Lockerungen betreffen die Durchführung von Messen und Kongressen, die in Sachsen bislang völlig verboten waren. Ausdrücklich wird diese Lockerung mit der Leipziger Buchmesse, die nicht das dritte Mal in Folge ausfallen soll, begründet. In der nächsten Variante der Notfallverordnung sollen Messen wieder erlaubt sein, und zwar mit einer 2G-Regel (auf ausdrückliche Nachfrage einer Journalistin bestätigte Köpping, dass nicht eine 2G-Plus-Regel gemeint sei) und einer Teilnehmerzahl-Beschränkung.
Ausdrücklich erlaubt sind künftig auch Hochzeitsfeiern mit "3G" und einer Beschränkung auf maximal 20 Gäste. Die dritte vorgesehene Lockerung betrifft die Dienstleistungsbranche (zum Beispiel Reisebüros), die künftig mit den bislang schon geregelten körpernahen Dienstleistungen gleich behandelt wird:
Der privilegierte Status der "Geboosterten" oder derjenigen, die sich nach einer vollständigen Impfung infiziert hatten, gilt auch weiterhin ohne jegliche zeitliche Beschränkung, stellte Köpping mit Blick auf anderslautende Spekulationen klar. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Klarstellung, da nach Darstellung des Sozialministeriums nie etwas anderes galt.
Eine zuvor angekündigte Erleichterung im Gastgewerbe wird es nicht geben: Auch für Geschäftsreisende bleibt es in Sachsen weiterhin bei der 2G-Plus-Regelung. Egal, ob touristisch oder gewerblich: Übernachten dürfen in Sachsen auch weiter nur vollständig Geimpfte, die einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen können. Noch am Montag hatte die Leipziger Volkszeitung gemeldet, dass für Dienstreisen ab Februar die 3G-Regel gelten solle.
Die neue Verordnung befindet sich nun in der Abstimmungsphase und soll in der kommenden Woche beschlossen werden.
Auf Fragen nach dem Stand der Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflegebranche berichtete die Ministerin, dass der Anteil der geimpften Mitarbeiter in sächsischen Pflegeeinrichtungen zwischen 58 Prozent und 69 Prozent schwankt. Bei der dritten Impfung sind die Zahlen noch schlechter. Die Versorgungssicherheit ist damit fraglich, jedoch sieht Köpping kaum andere Möglichkeiten zur Abhilfe, als die betreffenden Mitarbeiter doch noch von der Impfung bis Mitte März zu überzeugen.
Auch sieht sie nur geringe Spielräume, um die sich abzeichnende Personalnot durch das Beschäftigungsverbot für nicht vollständig Geimpfte abzumildern. Diese Spielräume sollten demnächst in einer Ausführungsrichtlinie beschrieben werden, an deren Erstellung ihr Ministerium derzeit arbeite.
So könne sich die Ministerin vorstellen, dass einer Pflegekraft, die bis zum Stichtag am 16. März 2022 eine Impfung bekommen hat und sich verpflichtet, die Zweit- und Drittimpfung zeitnah nachzuholen, unter Auflagen erlaubt werden könne, in der Pflege weiterzuarbeiten. Ebenso könne die verspätete Zulassung eines Totimpfstoffs ein nicht unwillkommenes Schlupfloch bieten. Die Staatsministerin stellt es sich so vor, dass derjenige im Pflegeberuf weiterarbeiten kann, der darlegt, sich nur mit einem Totimpfstoff impfen lassen zu wollen und die Durchführung einer solchen Impfung nach entsprechender Zulassung eines Totimpfstoffes verbindlich zusagt.
Eine Sabotage der Impfpflicht durch Verzicht auf Kontrollen halten dagegen sowohl Köpping als auch der Wirtschaftsminister Dulig, der ebenfalls bei der Pressekonferenz am Dienstag zugegen war, für völlig ausgeschlossen. Der Vize-Landrat des Landkreises Bautzen Udo Witschas, der dies am Montagabend Protestierenden versprochen hatte, belüge die Menschen, sagte Dulig. Das Impfpflichtgesetz sei ein Bundesgesetz, das die Verwaltung umzusetzen verpflichtet sei. Ein Ermessensspielraum stehe da weder dem Landkreis noch dem Freistaat zu.
Der Landrat des Landkreises Bautzen wurde in dieser Angelegenheit bereits vor die Landesdirektion zitiert, welche die Rechtsaufsicht führt, ergänzte Dulig.
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