"Anfangsverdacht der Untreue": Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Baerbock und Habeck

Gegen den Bundesvorstand der Grünen ermittelt die Staatsanwaltschaft. Grund sind "steuerfreie" Corona-Sonderzahlungen, die sich die Vorstandsmitglieder der Partei in der fünffachen Höhe des eigentlich Erlaubten selbst genehmigt hatten. Davon betroffen sind auch Bundesaußenministerin Baerbock und Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck.

Gegen den Bundesvorstand der Partei Bündnis 90/Die Grünen ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen des "Anfangsverdachts der Untreue". Dies berichten die dpa und mehrere Medien. Auch ein Sprecher der Grünen bestätigte, dass Ermittlungen liefen:

"Es geht dabei um die Mitwirkung der Mitglieder des Bundesvorstandes an Beschlüssen zur Auszahlung von sogenannten 'Corona-Boni', die – wie bereits bekannt – 2020 an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle und zugleich an den Bundesvorstand gezahlt worden waren."

Im Fokus der Ermittlungen stehen damit auch Außenministerin Annalena Baerbock und Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck, außerdem die Parteivorstandsmitglieder Michael Kellner (Bundesgeschäftsführer und Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium) sowie die Stellvertreter Baerbocks und Habecks, Ricarda Lang und Jamila Schäfer, und Schatzmeister Marc Urbatsch.

Da alle Genannten mit Ausnahme von Urbatsch auch Mitglieder des Bundestags sind, musste das Parlament unterrichtet werden, bevor das Ermittlungsverfahren eingeleitet werden konnte, wie Bild meldet. Anschließend konnten die Ermittlungen aufgenommen werden. Ende kommender Woche soll auf dem Parteitag der Grünen ein neuer Bundesvorstand gewählt werden.

Der Parteisprecher rechtfertigte die Vorgänge damit, dass der Vorstand "aus Sicht aller Beteiligten" zu den entsprechenden Beschlüssen berechtigt gewesen sei. Alle Vorstände hätten die Boni inzwischen zurückgezahlt.

"Die betroffenen Vorstandsmitglieder und die Bundesgeschäftsstelle kooperieren vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft, um den Sachverhalt schnell und vollständig aufzuklären."

Eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.500 Euro pro Person erhielten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen-Bundesgeschäftsstelle im vergangenen Winter. Eigentlich sollten damit Belastungen ausgeglichen werden, die durch die Arbeit im Homeoffice entstanden.

Der Bundesrechnungshof hatte zu dem Sachverhalt bereits erklärt:

"Tatsächlich waren nur die tariflich festgelegten 300 Euro abgedeckt."

Außerdem hätte eine derartige finanzielle Regelung, so der Rechnungshof, "nicht allein von den begünstigten Personen getroffen werden" sollen. Pikanterweise wurden die vom grünen Bundesvorstand beschlossenen Boni offenbar mit dem ausdrücklichen Hinweis "steuerfrei" gekennzeichnet. Dieser Umstand könnte den Spitzen-Grünen noch weitreichendere rechtliche Schwierigkeiten bereiten.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, es habe mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen gegeben. Die Ermittlungen liefen seit dem 6. Januar. Parteiinterne Rechnungsprüfer hatten zuvor bereits die Zahlungen beanstandet.

Im gleichen Fall hatte zudem im Mai 2021, noch vor der Bundestagswahl, die "Bürgerallianz Deutschland" Anzeige erstattet. Zum damaligen Zeitpunkt habe die Staatsanwaltschaft allerdings keinen Grund zur Aufnahme von Ermittlungen erkennen können, da, wie es hieß, konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat noch nicht vorgelegen hätten.

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(rt/dpa)