Hunderttausende seltene Greifvögel und Fledermäuse werden jedes Jahr durch Windräder getötet

Studien belegen, dass durch die Nutzung von Windenergieanlagen jedes Jahr bis zu 250.000 Flugtiere zu Tode kommen. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat nun neun Forderungen zur Berücksichtigung des Arten- und Naturschutzes bei der Nutzung der Windkraft formuliert.

Die jüngst geäußerten Pläne von Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausbau der Windenergie stießen bei der Deutschen Wildtier Stiftung erneut auf Kritik. "Die Ziele des Ministers würden zu Kollisionen mit dem Artenschutz stoßen", teilte die Stiftung laut der Deutschen Wirtschaftsnachrichten am Mittwoch in Hamburg mit. Auf seiner ersten größten Bundespressekonferenz am 11. Januar schilderte Habeck seine Sicht zum Status quo der Förderung von Windkraftanlagen in Deutschland.

"Bedrückend ist, dass der Trend in die falsche Richtung geht: Wir haben über die letzten drei Jahre einen Zubau von Onshore-Wind. Das ist, würde ich sagen, noch einmal der Lastesel der erneuerbaren Energien von 1 GW gehabt – viel zu wenig. Offshore ist nahezu komplett zum Erliegen gekommen."

Energiegewinnung aus Wind auf dem Festland bezeichnet man als Onshore. Im Gegensatz zu Offshore, der Energiegewinnung auf dem Meer. In seiner Rede kündigte der Minister an, dass er zwei Prozent der Bundesfläche für Windräder nutzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien als "überragendes öffentliches Interesse" gesetzlich verankern will. Kritiker befürchten nun, dass diese Ankündigung zu Kollisionen mit dem Artenschutz führen werden. Dr. Klaus Hackländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung, wird mit den Worten zitiert:

"Allein in Deutschland fallen jedes Jahr rund 250.000 Fledermäuse und Tausende Greifvögel den Windenergieanlagen zum Opfer. Zu den besonders gefährdeten Arten zählen etwa der Große Abendsegler – eine Fledermausart – und eine Vielzahl von Greifvögeln wie Rotmilan, Schrei-, See- und Steinadler oder der seltene Schwarzstorch."

Bezugnehmend dieser Problematik äußerte sich Habeck am 11. Januar in den Tagesthemen: "Im Einzelfall gibt es diese negative Beeinträchtigung. Aber man kann Artenschutz und den Ausbau von erneuerbaren Energien sehr gut miteinander kombinieren, wenn man ein bisschen kreativ wird und anfängt, die technischen Möglichkeiten, aber auch die artenschutzrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen". Die genannten Zahlen der Deutschen Wildtier Stiftung beziehen sich auf eine Studie des renommierten Biologen Dr. Klaus Richarz aus dem Jahr 2014, die seitens der Stiftung in Auftrag gegeben wurde.

Um die sogenannte Biodiversität, also Artenvielfalt, nachhaltig zu erhalten, fordert die Deutsche Wildtier Stiftung daher, beim Ausbau der Windkraft auf Anlagen in Schutzzonen rund um Horststandorte, im Wald und in der Nähe von Naturschutzgebieten zu verzichten, so nachzulesen auf der Stiftungsseite. Vorstandsvorsitzender Hackländer formuliert eindeutige Kritik, an den Einschätzungen des neuen Klimaschutzministers:

"Die Behauptung Habecks, dass die Wildtiere auf den verbleibenden 98 Prozent der Fläche genug Platz haben, ist angesichts der immer rasant fortschreitenden Versiegelung der Böden, der Intensivierung der Landnutzung und der Zerschneidung durch Infrastruktur schlicht falsch."

Zur dargelegten "Zerschneidung" würden immer mehr auch die Solarparks beitragen. Ihre Zunahme führe zu einer "weiteren Fragmentierung der Landschaft", so Hackländer auf der Seite der Stiftung. Er warnt:

"Klimaschutz und Artenschutz sind die zwei wichtigsten Probleme unserer Zeit und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Biodiversitätsverlust ist eine große Bedrohung: Ist eine Art erst einmal ausgestorben, wird es sie nie wieder geben – mit nicht abschätzbaren Folgen für die Funktion unserer Ökosysteme." 

Anstatt einseitig nur auf den Ausbau erneuerbarer Energien zu setzen, formulierte die Stiftung nun neun "Forderungen der Deutschen Wildtier Stiftung zur Berücksichtigung des Arten- und Naturschutzes bei der Nutzung der Windkraft":

Der Begriff "Helgoländer Papier" bezieht sich auf § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Auf der Seite Vogelschutzwarten ist zur Thematik der "Abstandsempfehlungen" dargelegt: "Seit Ende der 90er Jahren ist bekannt, dass Vögel durch Kollisionen mit Rotorblättern von Windenergieanlagen (WEA) zu Schaden kommen bzw. tödlich verletzt werden können. 2002 wurde damit begonnen, diese "Schlagopfer" bundesweit in einer zentralen Datensammlung an der Vogelschutzwarte in Brandenburg zu sammeln (...)". Zu den am stärksten betroffenen Arten zählen die Greifvögel. Detaillierte Darlegungen zu den anderen acht Forderungen finden sich auf der Webseite der Stiftung.

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