Die nächste sächsische Corona-Verordnung, auf die sich die Koalitionspartner am Freitag in Dresden offensichtlich geeinigt haben, enthält gegenüber den bisherigen Regelungen sowohl Lockerungen als auch Verschärfungen.
Wie die Leipziger Volkszeitung (LVZ) am Sonnabend berichtet, dürfen Theater, Museen und Kinos wieder öffnen – in diesen Bereichen gilt künftig die sogenannte 2G-Plus-Regel. Menschen, die weder geimpft noch in den zurückliegenden sechs Monaten genesen sind, bleiben weiterhin von den Veranstaltungen ausgeschlossen. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich zum Nachweis ihres Impfstatus einen tagesaktuellen Test vorweisen.
Dasselbe soll für Hotels und die Gastronomie sowie für körpernahe Dienstleistungen gelten. Sogenannte Corona-Frisuren bei Nichtgeimpften könnten jedoch bald der Vergangenheit angehören: Für den Friseurbesuch wird die bisherige 2G-Regel zu einer 3G-Regel gelockert.
Privilegiert werden voraussichtlich Personen mit einer "Booster"-Impfung: Für diese entfällt überall dort, wo die "2G-Plus"-Regel gilt, die Pflicht zu einem zusätzlichen tagesaktuellen Test.
Gelockert wird die in Sachsen geltende und derzeit verfassungsrechtlich bedenkliche Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Kundgebungen. Statt bisher höchstens zehn Personen sollen sich künftig 200 und unterhalb gewisser Auslastungen der Intensivstationen "sogar" bis zu tausend Teilnehmer versammeln dürfen.
Die Beschränkung auf höchstens zehn Teilnehmer war einer der Gründe, warum Maßnahmenskeptiker auf die versammlungsrechtlich erforderliche Anmeldung ihrer "Spaziergänge" verzichtet haben.
Verwirrung um Daten oder eine geheime Zeitmaschine? So professionell wird Sachsen derzeit regiert:
Künftig sind Proteste nicht mehr auf ortsfeste Kundgebungen beschränkt: Demonstrationszüge müssen die Ordnungsämter künftig wieder dulden.
Andere umstrittene Regelungen, die in Sachsen seit einigen Wochen gelten, bleiben offenkundig unverändert: Das betrifft etwa die 2G-Regel beim Einkaufen, die verschärfte Maskenpflicht, bei der nur FFP2-Masken und keine herkömmlichen medizinischen Masken mehr anerkannt werden. Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben in Sachsen weiter offen.
Die neue Verordnung soll am Mittwoch kommender Woche beschlossen werden und ab dem 14. Januar gelten. In der offiziellen Pressemitteilung der Sächsischen Staatsregierung heißt es:
"Die neue Corona-Schutzverordnung soll am 14. Januar in Kraft treten und bis zum 6. Februar 2022 gelten. Die Kabinettsmitglieder werden die Verordnung am 12. Februar beschließen."
Der letzte Satz ist vermutlich fehlerhaft formuliert und verdeutlicht, wie professionell der Freistaat derzeit durch die Koalition aus CDU, SPD und Grünen regiert wird.
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