Kassenärzte-Chef zur Impfpflicht: Bringt nur massiven Ärger und gesellschaftliche Konflikte

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen lehnt eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus ab. Die zeitnahe Erstellung eines zentralen Registers zur Vorbereitung entsprechender Pflichtpläne sei "unrealistisch".

In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) (Bezahlschranke) betonte KBV-Chef Andreas Gassen, dass er eine allgemeine Impfpflicht weiterhin ablehne: "Besser, als jetzt ein großes, unbeherrschbares Rad zum Thema Impfpflicht und Impfregister zu drehen, wäre es, alle Anstrengungen aufs Impfen und Boostern zu richten", so Gassen.

Zum Thema einer damit verbundenen Einrichtung eines zentralen Impfregisters wies er darauf hin, dass die Umsetzung seiner Meinung nach zeitnah unrealistisch sei. Der Aufbau würde laut Gassen "Monate, vielleicht auch Jahre dauern".

Sein aktueller Blick auf die jüngsten Äußerungen seitens der Politik zu kommenden Plänen der Impfstrategie und Krisenbewältigung fiel kritisch aus. "Man kann den Leuten nicht ernsthaft eine Impfpflicht auferlegen und dann feststellen, dass die Wirkung des Impfstoffes immer nur ein paar Monate hält", so seine Einschätzung. Er warnte im Interview:

"Solange es zu den wesentlichen Fragen keine abschließende Antwort gibt, sollte sich die Politik mit Impfpflicht-Ankündigungen bedeckt halten, sonst werden einerseits unerfüllbare Erwartungen geweckt und andererseits unnötig gesellschaftliche Konflikte geschürt."

Gassen weiter: "Wenn am Ende des Tages nicht nennenswert mehr Leute geimpft werden, bringt die Impfpflicht außer massivem Ärger, aggressiven Demonstrationen und einer Klageflut nicht viel." 

Zu den Plänen eines bundesweiten Impfregisters, äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber am 22. Dezember im Handelsblatt. Er warnte vor einer vorschnellen Einrichtung eines nationalen Corona-Impfregisters zur zentralen Erfassung von Impfdaten: "Die Politik sollte dringend zuerst ganz konkret die Ziele benennen, die sie erreichen will, damit man beurteilen kann, ob dafür ein zentrales Impfregister notwendig ist oder nicht", so Kelber im Handelsblatt.

Zudem äußerte der Datenschützer im Handelsblatt-Interview Kritik an der Ausgestaltung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, wonach Beschäftigte vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Es sei sehr bedenklich, dass "die Nachweise personen- und statusspezifisch dokumentiert und die Daten bis zu sechs Monate aufgehoben werden können".

Zu dem Vorwurf, der Datenschutz schränke den Gesundheitsschutz ein, stellte Kelber klar, wer so etwas behauptet, "habe sich offensichtlich mit dem Thema nicht beschäftigt".

Mehr zum Thema - Der repressive "Coronastaat": Wie wir uns aus der Wirtschaftskrise herausimpfen wollen