Wie das sächsische Sozialministerium am Mittwoch bekannt gegeben hat, gilt die FFP2-Masken-Regel "in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen" ab dem 28. Dezember. Das berichtet Tag24.
Das gilt dann auch für Geschäfte des täglichen Bedarfs, also Supermärkte und Drogerien. Auch bei "Sitzungen von Gremien und Parteien und ähnlichen Veranstaltungen", die nicht online stattfinden können, reicht künftig keine medizinische Maske mehr.
Ausnahmen der Anordnung gelten nur für Kinder: Bis zum 6. Lebensjahr sind sie von der Maskenpflicht befreit. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren reicht auch weiterhin eine OP-Maske, das gilt auch für Läden oder Räume, in denen Erwachsene die FFP2-Variante tragen müssen.
Diese Anpassung der Corona-Regeln soll laut der Mitteilung des Ministeriums dabei helfen, die Corona-Krise weiter einzudämmen und vor allem die Ausbreitung der Omikron-Variante so gut wie möglich zu verlangsamen.
Des Weiteren hat die Staatsregierung noch zwei weitere Regeländerungen eingeführt, die sich auf die erlaubte Teilnehmerzahl von privaten Treffen, sowie Beerdigungen auswirken.
Private Zusammentreffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen dürfen künftig zwar weiterhin stattfinden, aber nur noch mit maximal zehn Personen – zuvor waren bis zu 20 erlaubt. Kinder und Jugendliche werden dabei nicht mitgezählt.
Bei Beerdigungen gilt weiterhin die 3G-Regel, es dürfen also auch ungeimpfte, aber getestete Personen teilnehmen, allerdings wird die Zahl der maximal erlaubten Besucher auf 20 begrenzt.
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