Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP betrachtet die Streichung des umstrittenen Paragrafen 219a, welcher die Werbung für Abtreibungen verbietet, als ihre Aufgabe. Dies wurde bereits im Koalitionsvertrag festgelegt.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will eine schnelle Lösung und kündigte einen Gesetzentwurf für Januar 2022 an. Den Paragrafen bezeichnete er als "absurd":
"Denn viele Frauen, die mit sich um die Frage eines Schwangerschaftsabbruches ringen, suchen auch im Netz nach Rat. Dass aber ausgerechnet die fachlich am ehesten zur Aufklärung berufenen Ärztinnen und Ärzte dort nicht informieren dürfen, kann nicht sein."
Bis zum Jahr 2019 war es den Ärzten gänzlich verboten, darauf hinzuweisen, dass sie Abtreibungen anbieten. Seit 2019 dürfen Ärzte auf ihren Webseiten zwar bekannt geben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Ihnen war es bisher aber untersagt, über die Art der Abbrüche zu informieren. Eine Zuwiderhandlung konnte sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Auslöser für die 2019 erfolgte Gesetzesänderung war ein Urteil gegen die Gynäkologin Kristina Hänel. Für den Hinweis, sie biete Schwangerschaftsabbrüche an, war sie damals zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach dem Urteil gegen sie reichte Hänel Verfassungsbeschwerde ein. In der damaligen Bundesregierung entbrannte daraufhin eine hitzige Debatte. Die Union stellte sich gegen die Streichung des Paragrafen. Über die jetzigen Pläne der Ampel-Koalition sagte der CSU-Politiker Alexander Dobrindt, die neue Regierung habe "ein neues gesellschaftliches Bild vom Schutz des Lebens."
In Deutschland können Frauen Schwangerschaftsabbrüche in bestimmten Krankenhäusern, Tageskliniken und Arztpraxen vornehmen. Oft aber haben es Betroffene schwer, einen Arzt ausfindig zu machen, der eine Abtreibung innerhalb der gesetzlichen Frist vornimmt. Dem Verein "Doctors of Choice" gehen die Ampel-Pläne zudem nicht weit genug: Er betrachtet die Beibehaltung des Paragrafen 218 als kritisch, denn dieser stellt Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Eine Abtreibung ist demnach nur in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nach einer Beratung erlaubt. Ausnahmen sind Vergewaltigungen oder medizinische Gründe.
Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) sieht in dem Paragrafen 219a eine Stigmatisierung der Frauen und eine Kriminalisierung der Ärzte:
"Die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, mit dem Frauen stigmatisiert und Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden, steht schnell auf dem Programm."
Darüber hinaus will sie die Abschaffung des Transsexuellengesetzes in die Wege leiten. Bislang dürfen Transsexuelle ihren Vornamen und ihr Geschlecht nur nach einem zuvor erfolgten psychologischen Gutachten offiziell ändern.
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