Kritik an Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht durch "2G-Plus-Plus"-Regel befangen?

Am Bundesverfassungsgericht gilt die sogenannte "2G-Plus-Plus-Regelung", alle Anwesenden müssen neben einer Corona-Impfung auch einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Nun wird Kritik an der problematischen Regel laut.

Das Bundesverfassungsgericht steht erneut in der Kritik: Grund dafür ist diesmal die "2G-Plus-Plus"-Regelung in Karlsruhe. Demnach müssen auch gegen Corona geimpfte Personen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Aus diesem Grund lehnte die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed in dieser Woche im Namen ihrer Mandantin alle Richter des ersten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Die Sorge sei berechtigt, weil der Erste Senat die Regelung auch bei der mündlichen Verhandlung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz am Dienstag für alle Anwesenden, inklusive der Verfahrensbeteiligten, angeordnet hatte – ohne, dass dies rechtlich erforderlich gewesen wäre.

Sofern der Test aus administrativen Gründen nicht rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn eintrifft, was bei der derzeitigen Überlastung der Labore durchaus denkbar sei, würden Kläger und ihre Rechtsvertretung, obwohl sie nicht schuldhaft sind, von der Rechtsvertretung ausgeschlossen. Damit habe das Höchstgericht die "strengsten Corona-Regeln der Republik" geschaffen. Dies stehe im offensichtlichen Widerspruch zum Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit. Weiter erklärte Hamed das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin damit, dass diese befürchte, sie könnte in einem etwaigen Verfahren als nicht gegen COVID-19 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit ihr Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ebenfalls abzulehnen sei. Hamed erklärte der Welt:

"Ein Gerichtsverfahren mit 2G-Plus-Plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig."

Es gehe nicht um Privatvergnügen wie Restaurantbesuche, sondern um den einzigen Ort, an dem man im Zweifelsfall Recht einfordern kann. Das Gericht sei "die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss". Selbst eine 3G-Regelung sei geeignet, große Mengen an Zuschauern im Sinne des Infektionsschutzes abzuhalten. Auch der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt Roman Poseck äußerte im Zusammenhang mit der neuen Regelung Kritik: Die Gerichte in der Bundesrepublik enthalten bereits vielerorts entsprechende Regelungen und ordnen allenfalls 3G an, um dem Öffentlichkeitsgrundsatz Genüge zu tun. Er verweist auch darauf, dass Infektionen im Gerichtssaal bisher seltene Ausnahmen geblieben sind.

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