Vor vielen Jahren war zu diesem Zweck extra die Pflegeversicherung geschaffen worden: damit die Bewohner von Pflegeheimen keine Sozialhilfe mehr benötigen. Die Renten waren schon damals zu niedrig, die Kosten zu finanzieren; die damalige Sozialhilfe war aber, wie heute die Leistung nach SGB XII, eine kommunale Leistung, was für die Kommunen eine erhebliche Belastung darstellte.
Inzwischen ist das Problem zurück. Fast die Hälfte, nämlich inzwischen 45 Prozent der Pflegeheimbewohner, benötigt Leistungen nach dem SGB XII, um den Eigenanteil der Pflegekosten bezahlen zu können.
Die Bundestagsfraktion der Linken hatte eine entsprechende Anfrage an das statistische Bundesamt gestellt und zur Antwort erhalten, dass 336.580 der insgesamt 731.000 Menschen in Pflegeheimen den Eigenbeitrag in Höhe von mittlerweile durchschnittlich 2.125 Euro nicht finanzieren können. 2019 hätte er nach Angaben von RND noch bei 1.830 Euro gelegen.
Die Hälfte der gezahlten Renten liegt bekanntlich unter 800 Euro. Das bedeutet, der Eigenanteil, der für ein Pflegeheim aufzuwenden ist, beträgt mehr als das Doppelte. Diese Differenz muss dann durch Leistungen nach SGB XII ausgeglichen werden.
Dietmar Bartsch, Fraktionschef der Linken, forderte angesichts dieser Zahlen, die Eigenanteile gemäß der Durchschnittsrente zu begrenzen. "Die Eigenanteile dürfen nicht darüber liegen."
Die Pläne der Ampelkoalition sehen dies bisher nicht vor. Ihrer Vorstellung nach soll es eine freiwillige, aber paritätisch finanzierte Zusatzversicherung zur Pflegeversicherung geben, die diese Kosten abdecken soll.
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