Handelsverband: Umsatz der Einzelhändler bricht wegen 2G-Regeln ein

Der Handelsverband Deutschland (HDE) alarmiert: Die 2G-Regeln führen zu einem deutlichen Umsatzeinbruch im Einzelhandel. Im Innenstadthandel seien die Besucherzahlen im Schnitt um 41 Prozent gesunken. HDE-Chef Genth spricht von einer "dramatischen Zäsur im Weihnachtsgeschäft".

Die verschärften Einschränkungen im Kampf gegen Corona lassen den Umsatz in Ladengeschäften des Einzelhandels im wichtigen Weihnachtsgeschäft einbrechen. Die Erlöse im stationären Handel mit Nichtlebensmitteln (Non-Food-Handel) lagen in der Woche vor dem zweiten Advent um durchschnittlich 26 Prozent unter dem Stand von 2019, wie der Handelsverband Deutschland (HDE) am Sonntag zu einer Umfrage unter etwa 1.600 Branchenfirmen mitteilte.

Unter 2G-Bedingungen – wonach nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu den Geschäften haben – seien die Besucherzahlen im Innenstadthandel laut HDE im Schnitt um 41 Prozent zu 2019 gesunken. Der Verband fordert deshalb von der Politik, die Wirtschaftshilfen anzupassen und den Handel mehr zu unterstützen.

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth erklärte laut der Nachrichtenagentur Reuters:

"Die Einführung verschärfter Corona-Maßnahmen in Geschäften ist eine dramatische Zäsur im Weihnachtsgeschäft."

Laut einer Umfrage sind zwei Drittel der Betriebe mit dem Verlauf der zurückliegenden Woche unzufrieden. Besonders hart traf es demnach den Bekleidungshandel, der ein Umsatzminus von 35 Prozent zum Vorkrisenniveau verzeichnete. Zudem kamen dort 44 Prozent weniger Kunden vorbei.

"Der Handel hat seine Hoffnung in das Weihnachtsgeschäft gesetzt", betonte Genth. "Doch nun rücken viele Händlerinnen und Händler erneut mit jedem Tag näher an den Rand ihrer Existenz, ein katastrophaler Ausblick."

Nach HDE-Schätzung können sich die Umsatzverluste im betroffenen Nichtlebensmittel-Handel im Dezember auf 5,5 Milliarden Euro belaufen. Der Umfrage zufolge haben 77 Prozent der Firmen negative Erwartungen an die bevorstehenden Wochen. Der HDE bekräftigte deshalb seine Forderung auf Entschädigungen, die jedoch nicht im Infektionsschutzgesetz vorgesehen seien, und plädierte für einen Schadensausgleich über die Überbrückungshilfe hinaus.

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(rt/reuters)