Deutschland

"Judensterne" auf Anti-Corona-Demos: Verwendung von Holocaust-Symbolen könnte bald strafbar werden

Corona-Leugner und Querdenker haben sich in der Vergangenheit Holocaust-Vergleichen und Nazisymbolen wie dem Davidstern bedient, dem das Wort "ungeimpft" hinzugefügt wurde. Dies aber könnte bald strafbar werden. In Bayern werden nun erste Schritte in diese Richtung unternommen.
"Judensterne" auf Anti-Corona-Demos: Verwendung von Holocaust-Symbolen könnte bald strafbar werdenQuelle: www.globallookpress.com © © Christophe Gateau

Die Nationalsozialisten zwangen Menschen jüdischen Glaubens und Ursprungs einen "Judenstern" zu tragen, um sie leichter identifizieren und entrechten zu können. Einige Gegner der Corona-Politik, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen und sich von der Pandemie-Politik eingeschränkt fühlen, scheinen den Judenstern für sich entdeckt zu haben: Sie tragen ihn auf Demonstrationen gegen die Coronavirus-Maßnahmen zur Schau zu.

Statt "Jude" steht in der Mitte des Sterns das Wort "ungeimpft". Die derzeitige Politik zur Eindämmung des Virus vergleichen die Impfgegner mit der Politik der Nationalsozialisten in den 1940er Jahren. Damals mussten sich Juden verstecken, um ihr eigenes Leben zu retten. In Stuttgart sah sich gar ein 11-jähriges Mädchen dazu veranlasst, sich mit Anne Frank zu vergleichen. Das jüdische Mädchen Anne Frank war den Nationalsozialisten zum Opfer gefallen. Ihr Tagebuch, welches sie in ihrem Versteck in Amsterdam schrieb, wurde weltberühmt.

In München hatte man bereits im Mai 2020 reagiert und das Tragen eines gelben Judensterns auf Corona-Demonstrationen verboten sowie mit Bußgeldern belegt.  

Bislang war es allerdings nicht möglich, diese Menschen strafrechtlich zu belangen. Es galt, dass die Verharmlosung des Holocausts nur dann strafbar und als Volksverhetzung einzustufen sei, wenn damit die Tötungen in Konzentrationslagern geleugnet oder verharmlost würden. 

Der AfD-Politiker Rainer Lanzerath (Nordrhein-Westfalen) hielt am 30. Juni 2018 ein Plakat hoch, mit welchem er scheinbar die Unterdrückung seiner Partei deutlich machen wollte. Darauf zu sehen war der Judenstern und die Daten: 1933-1945. Auf der anderen Seite des Plakats stand das AfD-Logo mit der Aufschrift: "2013-?". Lanzerath wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, welche er nicht akzeptieren wollte. Er betonte, er wollte damit nicht den Holocaust leugnen, sondern auf die Ausgrenzung seiner Partei verweisen.

Letztlich entschied das Landgericht Augsburg und auch das Bayerische Oberste Landesgericht, dass der Judenstern als Symbol des Holocausts zu werten sei. Ein wegweisendes Urteil, das nun die Strafbarkeit für die allgemeine Verwendung und den Missbrauch von Holocaust-Symbolen mit sich bringen könnte. Das Karlsruher Gericht erteilte dem Lanzeraths Ansuchen einer Verfassungsbeschwerde zudem eine Abfuhr. 

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