Berlin: Polizisten und Ordnungsamtsmitarbeiter müssen bei Kontrollen nicht geimpft oder genesen sein

In Berlin gilt neben der 2G-Regelung in vielen Bereichen sogar 2G Plus. Ungeimpften ist nur der Zutritt zu lebensnotwendigen Geschäften erlaubt. Angestellte der Polizei und der Ordnungsämter müssen bei ihren Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen selbst jedoch nicht geimpft sein.

Die derzeit geltende 2G-Regel in Berlin besagt, dass nur Geimpfte oder Genesene Zutritt zu öffentlichen Innenräumen erhalten. 2G Plus macht zusätzlich die Maskenpflicht und Abstandsregeln erforderlich. Ungeimpfte ab 18 Jahren erhalten nur Zutritt zu lebensnotwendigen Geschäften. 

Dies scheint jedoch nicht für Polizisten und Ordnungsamtsmitarbeiter im Dienst zu gelten. Obwohl sie die Einhaltung der 2G-Regel etwa in Geschäften und Restaurants kontrollieren, besteht für sie bislang keine Impfpflicht. Auch wenn sie eine Impfung gegen das Coronavirus verweigern, können sie die Einhaltung der politischen Vorschriften weiter kontrollieren. Allerdings müssen sie einen negativen Corona-Test nachweisen, um den täglichen Dienst antreten zu können. 

Der Sprecher der Polizei Berlin Thilo Cablitz erklärte: 

"Die zur Kontrolle eingesetzten Dienstkräfte der Polizei Berlin zählen nicht zu dem Adressatenkreis der gesetzlichen Vorgaben, da sie bei der Kontrolle öffentliche Aufgaben wahrnehmen." 

Der innenpolitische Sprecher der Berliner SPD, Tom Schreiber, sagte: 

"Wenn 2G von Behördenmitarbeitenden kontrolliert wird, die sich selbst nicht daran halten, wird diese Regelung unglaubwürdig und ad absurdum geführt. Ich bezweifle, dass diese Rechtsauffassung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde."

In den Rängen der Polizei steigt zugleich die Zahl der Testpositiven. Die Forderungen nach einer Impfpflicht werden lauter. Am 23. November gab es 216 infizierte Mitarbeiter und 433 Mitarbeiter in Quarantäne. Seitens der Polizeibehörde heißt es zu den steigenden Fallzahlen: 

"Es ist – analog zum bundesweiten Anstieg der Inzidenz – eine Steigerung erkennbar."

Bei Verstößen gegen die 2G-Auflagen drohen Bußgelder zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Die Personaldecke allerdings erlaubt nur stichprobenartige Kontrollen. 

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