Der Bundestag hat am Freitag mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz den sogenannten Versorgungsaufschlag für Kliniken beschlossen, wie das Portal bibliomedmanager.de mitteilt.
Dadurch erhalten Krankenhäuser, die COVID-Patienten aufnehmen, erneut eine deutliche Finanzspritze aus dem Bundeshaushalt. Je nach Aufwand und Anzahl der COVID-19-Patienten beträgt dieser Aufschlag pro Kliniktag 360, 560 oder 760 Euro. Diese Beträge kann das Krankenhaus dann mit 0,9 (Absenkung der Pauschale aus vorangegangenen Gesetzgebungen) sowie 13,9 (derzeit durchschnittliche Verweildauer von COVID-19-Patienten) multiplizieren und abrechnen. Bei einer Pauschale von 360 Euro wären das 4.500 Euro pro Fall, bei 760 Euro wären es sogar 9.500 Euro.
Anspruch auf die Zahlungen haben jedoch nur Einrichtungen, die COVID-Patienten für mindestens zwei Tage behandeln. Außerdem müssen die Zahlungen im für die Pandemiezeit festgelegten Ganzjahresausgleich 2021 für coronabedingte Einnahmerückgänge verrechnet werden.
Kritik kommt diesbezüglich von großen Kliniken. So fordert die Allianz kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), die Mindestverweildauer auf fünf Tage anzuheben und den Versorgungsaufschlag nicht auf den Ganzjahresausgleich anzurechnen.
Die Meldung und Kontrolle der Fallzahlen sowie der zügige Geldfluss sollen, wie bei den bisherigen Ausgleichszahlungen auch, von den Bundesländern durchgeführt werden.
Ein Nachweisverfahren müssen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband bis Ende November vorlegen. Die Regelungen gilt rückwirkend ab dem 1. November dieses Jahres bis zum 19. März 2022.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Kritik an der Zählweise der COVID-Patienten auf den Stationen und der großzügigen staatlichen Subvention der Kliniken - während andere Patienten zum Teil das Nachsehen hatten und Operationen verschoben werden mussten.
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